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Angebot Natuschutzgebiete

Ein Landschaftsbereich wird nach § 23 BNatSchG per Verordnung als Naturschutzgebiet (NSG) festgesetzt, wenn dies erforderlich ist :

1. zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und    Pflanzenarten

2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder

3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils.

Die Festsetzung dieser strikten Schutzkategorie kann auch zur Herstellung oder Wiederherstellung einer Lebensgemeinschaft oder Lebensstätte getroffen werden.

In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes, seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, ist es möglich, Naturschutzgebiete für sportliche Zwecke zugänglich zu machen. Die jeweiligen NSG-Verordnungen können außerdem Verhaltensregeln für Erholungssuchende festsetzen.

Informationen über Naturschutzgebiete bzw. die jeweils geltenden Bestimmungen sind bei der Unteren Naturschutzbehörde (Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung bei kreisfreier Stadt) erhältlich.

Im Kreis Recklinghausen sind zurzeit 76 Naturschutzgebiete ausgewiesen, die insgesamt rund 8,9% seiner Fläche einnehmen.

Liste der Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiet "Westruper Heide" / Westruper Heide auf neuen Wegen

Naturschutzgebiet "Die Burg"

Naturschutzgebiet "Lippeaue"

Naturschutzgebiet "Bachsystem des Wienbaches"

Naturschutzgebiet "Becklemer Busch"

Naturschutzgebiet "Hertener Schlosswald"

Naturschutzgebiet "Holtwicker Wachholderheide"

Naturschutzgebiet "Langeloh"

Naturschutzgebiet "Schultendille", "Weißes Venn und Geisheide", "Borkenberge"

Fachdienst