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Bürger-, Ideen- und Beschwerdecenter

Unterstützen Sie uns dabei, die Arbeit der Kreisverwaltung weiter zu verbessen. Sie haben Anregungen oder Hinweise, die Sie uns mitteilen wollen? Dann nutzen Sie bitte unser >>Online-Formular. Über diesen Weg ist es außerdem möglich, Beschwerden an die Kreisverwaltung zu richten.

Bitte schildern Sie Ihr Anliegen möglichst präzise. Sollten Sie dazu bereits Kontakt zu einer Stelle in der Kreisverwaltung Recklinghausen aufgenommen haben, geben Sie, falls möglich, auch den Fachdienst und den/die Sachbearbeiter/in an. Sie können über das Formular außerdem Dokumente oder Fotos hochladen.

Wichtig für unsere Arbeit ist es, dass wir Sie kontaktieren können. Geben Sie dazu bitte Ihre Kontaktdaten an, mindestens aber eine gültige E-Mail-Adresse. Diese nutzen wir, um Ihnen eine Rückmeldung geben zu können und Ihnen im Anschluss an die Nutzung unseres Online-Formulars eine Eingangsbestätigung zukommen zu lassen.

Das Bürger-, Ideen- und Beschwerdecenter ist außerdem unter der zentralen Rufnummer 02361 / 53 – 5353 zu erreichen.

Sollten Sie ein Anliegen haben, das das Jobcenter betrifft, finden Sie entsprechende Kontaktinformationen auf der Internetseite des Jobcenters.


Wichtige Hinweise:
Das Bürger-, Ideen- und Beschwerdecenter ist keine Revisionsinstanz. Das heißt, dass wir zwar als Vermittler zwischen Beschwerdeführenden und den sachbearbeitenden Stellen der Kreisverwaltung agieren, jedoch keine eigenständigen Sachentscheidungen treffen können. Sollten Sie mit einer Sachentscheidung einer Stelle der Kreisverwaltung Recklinghausen nicht einverstanden und eine Vermittlung über das Bürger-, Ideen- und Beschwerdecenter nicht erfolgreich sein, so steht Ihnen abschließend im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten immer noch der Rechtsweg gegen die ursprünglich getroffene Entscheidung offen. Die Einschaltung des Bürger-, Ideen- und Beschwerdecenters ist nicht Teil des Rechtswegs; bitte beachten Sie insbesondere, dass gegebenenfalls Rechtsbehelfsfristen gegen eine getroffene Sachentscheidung durch das Anbringen einer Beschwerde nicht gehemmt werden.

Sollten Sie eine Bürgeranregung im Sinne des § 21 der Kreisordnung des Landes NRW (KreisO NRW) anbringen wollen, machen Sie dies bitte besonders kenntlich. Für Bürgeranregungen im Sinne des § 21 KreisO NRW gilt § 18 der Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen. Beachten Sie dort bitte die Schriftform und – falls die Anregung oder Beschwerde von mehr als zehn Personen unterzeichnet ist – die Benennung eines/r Vertretungsberechtigten.