Angebot Landschaftsplanung
Natur und Landschaft unterliegen den immer vielfältiger werdenden Einflüssen verschiedenster Nutzungen im Raum. Da sich diese in ständigem Wandel befinden und um den aktuellen Herausforderungen des Natur- und Artenschutzes gerecht zu werden, bedarf es der Landschaftsplanung. Sie dient der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege und formuliert die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen unter Beachtung aller ökonomischen und ökologischen Belange.
Wie im Naturschutzgesetz des Landes NRW beschrieben, obliegt es den Kreisen und kreisfreien Städten für ihren baulichen Außenbereich Landschaftspläne aufzustellen und als Satzung zu beschließen.
Landschaftspläne
Freiraumentwicklungskonzept des Kreises Recklinghausen