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Leistung Förderung von Wohneigentum

Die Wohneigentumsförderung fördert das bauen oder kaufen einer Eigentumswohnung. Die Förderobjekte sind von den Förderempfängern/innen und/oder ihren Angehörigen nach § 29 Nr. 1 S. 2 WFNG NRW dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen. Eine Nutzung zu eigenem Zwecke liegt auch dann vor, wenn weniger als die Hälfte der Wohn- und Nutzfläche anderen dient.

Was wird gefördert?

  • Die Neuschaffung oder der Bestandserwerb zur Selbstnutzung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen 
  • Neubau oder Nutzungsänderung von Gebäuden 
  • Die Entfaltung eines gesunden Zusammenlebens aller Haushaltsangehörigen sowie eine angemessene Wohnraumversorgung, in denen die Wohnräume oder Schlafräume nicht kleiner als 10 qm² sind

Wer wird gefördert?

  • Haushalte, deren anrechenbaren Einkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht übersteigt oder um bis zu 40 % übersteigt (Einkommensgruppe A oder B) 
  • Wenn für die Wohnraumfördermittel maßgebend, werden zum Haushalt gehörende Kinder angerechnet, wenn 
    • Dass die Voraussetzungen nach § 32 Abs. 1-5 EstG erfüllt
    • Oder dessen Geburt nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass erwartet wird
  • Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragsstellung 
  • Nähere Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter

Wie wird gefördert?

  • Es dürfen Grunddarlehen bis zu folgenden Höhen gewährt werden:
  Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B
Kostenkategorie 1 96.000,00 € 57.000,00 €
Kostenkategorie 2 111.000,00 € 66.000,00 €
Kostenkategorie 3 143.000,00 € 85.000,00 €
Kostenkategorie 4 177.000,00 € 106.000,00 €
Zuzüglich Familienbonus (je Kind oder Person mit Schwerbehinderung)    23.000,00 €
Barrierefreies Objekt    11.500,00 €

Für die dem Kreis Recklinghausen angehörigen Städte gilt entsprechend die Kostenkategorie 3.

  • Es können Zusatzdarlehen gewährt werden für:
    • standortbedingte Mehrkosten 
    • Bauen mit Holz 
    • BEG Effizienzhaus 40 
    • Familienbonus
    • Daneben sind besondere Darlehen für Schwerbehinderte vorgesehen
  • Darlehen:
    • Annuitätendarlehen mit einer Zinsbindung für 30 Jahre 
    • Zinssatz von 0,5% 
    • Tilgungsnachlass von 10% des Grunddarlehens und bis zu 50% der Zusatzdarlehen

Einzelheiten hierzu finden Sie in den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) oder Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter.

Für weitergehende Informationen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.