Inhalt der Seite

Leistung Quartiere

In dem Bereich der Quartiersförderung sollen ganzheitliche Wohnraumviertel entstehen, in diesem Umfeld sollen sich die Menschen wohlfühlen und Heimat finden. Ziel ist ein gemeinsames Wohnen für Jung und Alt, Singles und Familien, besser und weniger Verdienenden. Ein besonderes AugeSnmerk wird auf kleinräumige Nutzungsmischung und Integration sozialer Infrastruktur gelegt.

Was wird gefördert?

  • Klimaschutzorientierte Maßnahmen bei der Neuschaffung bzw. Modernisierung von Wohnraum
  • Besondere Wohnformen und -angebote für jedes Alter (Gemeinschafts- und Mehrgenerationenprojekte)  
  • Gemeinschaftsorientierte Wohnprojekte sowie deren Moderation und Beratung 
  • Besondere Grundriss- und Baukonzeptionen
  • Wohnraum für von häuslicher Gewalt betroffene, schutzsuchende Frauen und Männer

Wer wird gefördert?

Nach § 9 Abs. 1 WFNG NRW: natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen, wenn:

  • Sie Eigentümer oder Erbbauberechtigter eines geeigneten Grundstücks sind oder nachweisen, dass der Erwerb eines derartigen Grundstücks oder eines Erbbaurechts von angemessener Dauer gesichert ist oder durch die Gewährung der Fördermittel gesichert wird,
  • Sie die Gewähr für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens und für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Wohnraums bieten,
  • Sie die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Kreditwürdigkeit) besitzen,
  • Sie bei der Förderung selbst genutzten Wohneigentums die Belastung voraussichtlich auf Dauer tragen können und
  • Sie eine angemessene Eigenleistung erbringen

Wie wird gefördert?

  • Beratung in der Planungs- und Bauphase
  • Begleitmaßnahmen, die für die Vorbereitung und Durchführung von Projekten erforderlich sind 
  • Fördermittel in Form von Darlehen oder Zuschüssen
  • Ergänzende Förderdarlehen mit hohen Tilgungsnachlässen
  • Ggf. Sonderkontingent an Fördermitteln bei experimentellen Vorhaben 

Einzelheiten hierzu finden Sie in den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) oder Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter

Bei Vorhaben mit mehr als 70 öffentlich-geförderten Wohneinheiten muss dies dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW frühzeitig zur Beratung und Qualifikation vorgelegt werden, dies kann formlos per Mail erfolgen. Es entscheidet dann die Zuständige Bewilligungsbehörde nach eigenem Ermessen über die Vorlage beim Ministerium (Kontaktdaten: Referat 407 „Modernisierungs- und Quartiersförderung“ - Herr Rainer Janssen - Frau Teresa van der Meulen – FP-R407@mhkbd.nrw.de

Für weitergehende Informationen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fachdienst