Angebot Vertragsnaturschutz Kreis Recklinghausen
Der Vertragsnaturschutz verfolgt das Ziel, durch Extensivierung der Flächenbewirtschaftung auf freiwilliger Basis einen Beitrag zur Erhaltung, Entwicklung und Pflege der Lebensgrundlagen von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu leisten. Kerninhalt ist die Erhaltung der Kulturlandschaft durch Natur- und Umweltschutz bei gleichzeitiger Sicherung der landwirtschaftlichen Existenzen.
Der Kreis Recklinghausen hat ab dem 1. Juli 2000 die Zuständigkeit für die ehemaligen Landesprogramme des Vertragsnaturschutzes übernommen und diese ins Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Recklinghausen integriert. Informationen zur Förderung und Förderkulisse entnehmen Sie bitte den Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz (Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr – III-1-63.06.09.01.000011)
Bereich für Maßnahmen im Vertragsnaturschutz - Karte
Im Anhang 1 befinden sich die Bewirtschaftungspakete. Der Anhang 2 zeigt Kombinationsmöglichkeiten bei der Förderung.
Auf der Seite des LANUV sind viele aktuelle Informationen für alle Interessenten einzusehen.
Bitte beachten!
Den Grundantrag auf Zuwendungen im Vertragsnaturschutz ist für den Verpflichtungszeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2029 nur digital bei der Landwirtschaftskammer (ELAN) bis zum 30.06.2025 zu stellen.
Hier gehts zum Merkblatt: Grundantrag
Der Antrag auf Auszahlung der Zuwendung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2025 - 31.12.2025 ist nur digital bei der Landwirtschaftskammer bis zum 15.05.2025 zu stellen. Die Nachfrist läuft bis zum 31.05.2025.
Hier gehts zum Merkblatt: Auszahlungsantrag
Hier gehts zum Merkblatt Verpflichtungsübernahmeerklärung
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