Angebot Ambulante / häusliche Pflege
Die meisten Pflegebedürftigen im Kreis Recklinghausen erhalten die notwendigen Hilfen in der eignen Häuslichkeit. Sie können sich für die Pflegesachleistungen oder für Pflegegeld entscheiden.
Die Pflegesachleistungen können Sie für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag einsetzen. Die Pflegefachkräfte der Pflegedienste unterstützen die pflegenden Angehörigen in verschiedenen Bereichen wie z.B. Körperpflege, pflegerische Betreuung, Haushaltsführung.
Pflegegeld wird für die Pflege gezahlt, welche durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen sichergestellt wird. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen, welche dann selbst über das Geld verfügen kann, um die Pflege zu finanzieren.
Pflegesachleistung und Pflegegeld können auch kombiniert werden. Dann werden die Leistungen anteilig ausgezahlt.
Pflegegrad | Pflegegeld in € | Pflegesachleistung in € |
1 | - | - |
2 | 316 | 724 |
3 | 545 | 1.363 |
4 | 728 | 1.693 |
5 | 901 | 2.095 |
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Betreuungsbehörde und Seniorenangelegenheiten
Fachdienst 57
- Herr Stöckl (Ressortleitung)