Angebot Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (nach §29 Abs.2 StVO)
Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Radsportveranstaltungen, Wandertage etc.) sind erlaubnispflichtig, wenn hierfür öffentlicher Verkehrsraum mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen wird.
Für die Erteilung der Erlaubnis ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Dies ist bei Veranstaltungen, die sich auf das Gebiet einer kreisangehörigen Stadt beschränken, die jeweilige Stadtverwaltung. Bei Veranstaltungen, die durch mehrere Städte gehen und deren Start im Kreisgebiet liegt, ist der Antrag hier beim Straßenverkehrsamt zu stellen.
Mit der Erlaubnis wird insbesondere festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind.
Antragstellung
Der Antrag ist schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefüllter Antrag mit Streckenplan/ -beschreibung
- Veranstaltungserklärung
Einen Musterantrag finden Sie bei den Formularen.
Rechtsgrundlagen
- § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)