Angebot Fahrerbescheinigung
Zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr ist für das im Rahmen der Gemeinschaftslizenz eingesetzte Fahrpersonal, soweit es sich um Staatsangehörige aus Drittstaaten handelt, eine Fahrerbescheinigung erforderlich Artikel 5 der Verordnung (EG) 1072/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs.
Für Fahrpersonal, das im Rahmen der Erlaubnis eingesetzt wird, kann eine Fahrerbescheinigung ausgestellt werden (§ 7 Abs. 1 GüKG).
Die Fahrerbescheinigung ist Eigentum des Unternehmens und von diesem unter Vorlage der nachfolgend genannten Unterlagen zu beantragen:
- Arbeitsgenehmigung
- Aufenthaltstitel
- Pass – Seiten die Aufschluss geben über Ausstellungsbehörde, Personendaten und Gültigkeit des Dokuments (auch innere Deckelseite mit der Passnummer)
- Führerschein + Fortbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
- Sozialversicherungsnachweis
Die Fahrerbescheinigung wird max. für 5 Jahre innerhalb der Laufzeit der Güterkraftverkehrsgenehmigung erteilt. Sie ist kürzer zu befristen, wenn eine der vorgenannten Unterlagen eine kürzere Laufzeit hat.
Gebühren:
Erteilung einer Fahrerbescheinigung: 90,00 €
mit Ausfertigung der beglaubigten Kopie