Angebot Eingliederungshilfe: Mobilitätshilfe
Die Mobilitätshilfe ist eine Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. Im Kreis Recklinghausen wird diese Leistung in Form von Fahrgutscheinen und Wertmarken gewährt.
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Mobilitätshilfe ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG. Weitere Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe sind, dass das Einkommen und Vermögen nicht die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Eingliederungshilfe übersteigen.
Fachdienst
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Eingliederungshilfe
Fachdienst 50 Ressort 3
Ansprechpartner
- Frau Drogies (Behindertenfahrdienst)