Angebot Eingliederungshilfe: Heilpädagogische Maßnahmen
Kinder und Jugendliche können in der Regel ab dem Erreichen der allgemeinen Schulpflicht Leistungen für heilpädagogische Maßnahmen erhalten.
Voraussetzungen:
Sie können für Ihr Kind eine heilpädagogische Maßnahme beantragen, wenn eine wesentliche körperliche und/oder geistige Behinderung vorliegt oder droht. Es werden nur Maßnahmen bewilligt, die nicht von der Krankenkasse übernommen und bezahlt werden. Erforderlich sind ärztliche Stellungnahmen zu den behinderungsbedingten Einschränkungen. Weitere Voraussetzungen für die Gewährung sind, dass das Einkommen und Vermögen die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Eingliederunghilfe nicht übersteigen.
Fachdienst
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Eingliederungshilfe
Fachdienst 50 Ressort 3
Ansprechpartner
- Frau Nawrocki (Antragsbearbeitung und Abrechnung Autismus-Therapie, Assistenzleistungen und heilpädagogische Maßnahmen)