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Leistung Visum zur Familienzusammenführung

Vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland muss der Ausländer bei der deutschen Auslandsvertretung seines Heimatstaates ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Der Visumsantrag wird von dort an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet. Die Adresse der deutschen Auslandsvertretungen findet man auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
 

Notwendige Unterlagen und Nachweise

 

Gesicherter Lebensunterhalt bei Arbeitnehmern 
  • Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses)
  • Verdienstbescheinigungen (z.B. Lohnnachweise der letzten drei Monate) 

Gesicherter Lebensunterhalt bei Selbstständigen/Freiberuflern

  • Genehmigung zur Gewerbeausübung
  • Gewinn nach Steuern (letzter Einkommensteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)

Ausreichender Wohnraum

  • Nachweis eines ausreichenden Wohnraumes für alle im Haushalt lebenden Personen durch einen Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl

Bei Ehegattennachzug

  • Original oder Ausfertigung der Heiratsurkunde
  • beglaubigte deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde, sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt
  • ggfs. Scheidungsurteil der früheren Ehe mit entsprechend beglaubigter deutscher Übersetzung

Bei Kindernachzug

  • Original oder Ausfertigung der Geburtsurkunde
  • beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde, sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt
  • ggfs. Sorgerechtsbeschluss mit beglaubigter deutscher Übersetzung
 
HINWEIS: Die Auflistung ist nicht abschließend. Abhängig vom Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.
 
Die Kosten einer solchen Visumserteilung erfragen Sie bitte bei der deutschen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaates.
Fachdienst
Ansprechpartner
  • Herr Wiethoff  (ausländerrechtliche Angelegenheiten, Visum-Angelegenheiten)