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Leistung Hinweise für Versicherungsvermittler und -berater

 
Nach § 34 d Gewerbeordnung bedarf der Erlaubnis, wer gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungen vermitteln will (Versicherungsvermittler).
 
Nach § 34 e Gewerbeordnung bedarf der Erlaubnis, wer gewerbsmäßig Dritte über Versicherungen beraten will, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder von ihm in anderer Weise unabhängig zu sein (Versicherungsberater).
 
Erlaubnisse nach § 34 d + e Gewerbeordnung werden von der Industrie- und Handelskammer erteilt. Für Gewerbetreibende, die ihren Betriebssitz im Kreis Recklinghausen haben, ist zuständig die
 
IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Tel.: 0251/707300
 
Im Internetauftritt der IHK www.ihk-nordwestfalen.de finden Sie unter „Recht>Versicherungsvermittler“ weitere Informationen.
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