Leistung Fischerprüfung
Die Fischerprüfung findet in der Zeit vom 04.11. bis zum 20.11.2024 statt. (Anmeldeschluss: 04.10.2024)
Bitte fügen Sie der Anmeldung zur Fischerprüfung eine Kopie des Personalausweises/Reisepass bei.
Die Unterlagen lassen Sie uns bitte auf dem Postwege zukommen. Alternativ können Sie diese auch per Email an die Adresse Ordnungsamt@kreis-re.de senden.
Sie ist bei der unteren Fischereibehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz hat, abzulegen.
Die Prüfung besteht zum einen aus einem theoretischen Teil mit 60 Fragen aus 6 Sachgebieten, die im Multiple-Choice-Verfahren innerhalb von 60 Minuten zu beantworten sind. Zum anderen sind im darauf folgenden mündlich-praktischen Teil der Prüfung anhand von 49 Bildtafeln der hier vorkommenden Fische 6 Fische zu bestimmen und eine von zehn Angelruten waidgerecht mit dem notwendigen Zubehör zusammenzustellen.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung ist die Vollendung des 13. Lebensjahres bei Prüfungsbeginn. Anmeldungen sind bis spätestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn bei der unteren Fischereibehörde einzureichen.
Zusammen mit dem Prüfungszeugnis und einem Passfoto kann anschließend der Fischereischein gegen Gebühr bei den örtlichen Stadtverwaltungen (i .d. R. Bürgerbüro) gelöst werden.
Vereine und Ansprechpartner, die Vorbereitungs-Lehrgänge für die Fischerprüfung in den einzelnen kreisangehörigen Städten anbieten, finden Sie in einer Info-Datei unter "LINKS" auf der rechten Seite.
Alle Angaben ohne Gewähr bezüglich Vollständigkeit, Inhalt und Aktualität.
Sollten Sie Ihre Fischerprüfung bei einer anderen Stadt/Kreis ablegen wollen, benutzen Sie bitte das Formular "Ausnahmegenhemigung zur Fischerprüfung bei einer anderen Stadt". Bitte drucken Sie dieses aus und setzen von Hand die benötigten Angaben (wie z.B. Absender) ein und reichen dieses unterschrieben ein.
Prüfungsgebühr: 50,00