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Leistung Einspruch

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle Einspruch einlegen.
Zur Fristwahrung zählt der Eingang bei der Kreisverwaltung, nicht das Datum der Absendung.
Der Einspruch muss unterschrieben sein und ist zur Fristwahrung auch per Fax möglich.
Das Original muss dann allerdings umgehend nachgereicht werden.
Einsprüche per E-Mail werden zurzeit noch nicht vom Gericht anerkannt und sind somit ungültig.  

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