Leistung Ehe- und Altersjubiläen
Der Bundespräsident, die Landesregierung, die Kreise und die Städte ehren Ehepaare aus Anlass von Ehejubiläen (z. B. diamantene und eiserne Hochzeit) und Altersjubilare (grundsätzlich ab dem 100. Lebensjahr) nach Maßgabe festgelegter Richtlinien. Die Gratulation erfolgt in der Regel durch Übersendung von Glückwunschschreiben.
Der Antrag ist bei dem/der Bürgermeister/Bürgermeisterin der zuständigen Stadtverwaltung zu stellen. Dies sollte mindestens sechs Wochen vor dem Jubiläum erfolgen, damit die Glückwünsche den Jubilaren rechtzeitig übermittelt werden können.
Weitere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Stadtverwaltung oder dem unten genannten Ansprechpartner der Kreisverwaltung Recklinghausen.
HINWEIS: Wir bitten um Verständnis, dass aus personellen/organisatorischen Gründen eine Vorsprache nur mit einem Termin möglich ist. Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache an den jeweiligen Sachbearbeiter.
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Ordnung
Fachdienst 32