Leistung Hilfen für Behinderte
Es ist der Wille des Gesetzgebers, dass behinderte Menschen durch selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Hierzu sollen das Sozialgesetzbuch Band IX (SGB IX) und die entsprechenden Leistungsgesetze eine Handhabe bieten. Das SGB IX definiert in seinem § 2 Absatz 1:
"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."
- Personen, die nach der o.a. Definition wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, ist im Rahmen der Sozialhilfe Eingliederungshilfe zu gewähren.
- Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung kann ebenfalls Eingliederungshilfe gewährt werden.
Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
Demnach sind im Bereich des Sozialhilfeträgers folgende Leistungen zu erbringen:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Ansprechpartner im Kreis Recklinghausen ist die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf
- zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, insbesondere durch
- Frühförderung
- Behindertenfahrdienst
- behinderten-gerechter Umbau von Wohnungen
Diese Leistungen können unterstützt werden durch Leistungen anderer Träger:
- zum Beispiel zur Unterhaltssicherung:
- Kranken-, Verletzten- oder Ausbildungsgeld
- Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie zur gesetzlichen Unfallversicherung
- und / oder in Form von ergänzenden Leistungen, wie zum Beispiel:
- ärztlich verordnetem Rehabilitationssport
- Kinderbetreuungskosten