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Leistung Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das zentrale städtebauliche Gestaltungselement, das den Kommunen zur Verfügung steht. Mittels der Bauleitplanung entscheidet die Kommune über die Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde oder Stadt. § 1 des Baugesetzbuches nennt dazu Leitsätze.

Die Erstellung von Bauleitplänen soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln (siehe auch §1 Abs.5 BauGB).

Die Bauleitplanung ist die lokale Planung der Städte und Gemeinden und besteht aus zwei Kategorien, dem Flächennutzungsplan (FNP) - vorbereitende Bauleitplanung - und dem Bebauungsplan (B-Plan) - verbindliche Bauleitplanung-. Eine Übersicht der rechtskräftigen Bebauungspläne im Kreis Recklinghausen und Bottrop finden Sie auf www.regioplaner.de.

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