Frau Sacher-Link
Sonderabfallüberwachung, Erlaubnisse für Sammler, Beförderer, Händler, Makler v. gefährlichen Abfällen (Dorsten, Haltern am See, Herten, Marl)
Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Altholzverordnung, Altölverordnung, Entsorgungsfachbetriebeverordnung, Gewerbeabfallverordnung, Nachweisverordnung, PCB-Abfall-Verordnung, POP-Abfall-Überwachungsverordnung
Telefon
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Fax
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Montag:
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Dienstag:
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Mittwoch:
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Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr
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Freitag:
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Die individuelle Anwesenheit der Mitarbeiter ist abhängig von Terminen, die auch außerhalb des Kreishauses stattfinden können. Sollten Sie persönlichen Gesprächsbedarf haben, vereinbaren Sie daher bitte im Vorfeld einen Termin.
Fachdienst
Angebote
- Abfalltransportgenehmigung (Dorsten, Haltern am See, Herten, Marl)
- Anzeigen von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen für gewerbsm. tätige Betriebe und im Rahmen wirtschaftl. Unternehmen (§ 53 KrWG) (Dorsten, Haltern am See, Herten, Marl)
- Beförderernummer (Dorsten, Haltern am See, Herten, Marl)
- Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von Abfällen aus Haushaltungen (§ 18KrWG) (Dorsten, Haltern am See, Herten, Marl)
- Entsorgernummer (Dorsten, Haltern am See, Herten, Marl)
- Erteilung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 KrWG) (Dorsten, Haltern am See, Herten, Marl)
- Erzeugernummer (Dorsten, Haltern am See, Herten, Marl)