Die Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr "Viehverkehrsverordnung" regelt die Kennzeichnung und Ueberwachung der Nutzviehhaltung sowie die Ueberwachung des Tierverkehrs im Inland.
Danach sind alle Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen zu kennzeichnen. Beispielsweise müssen Rinder mit zwei Lebensohrmarken gekennzeichnet, von einem Tierpass begleitet und einer Datenbank gemeldet werden. Pferde(Equiden) benoetigen innerhalb der Europaeischen Union(EU) einen Pferdepass.
Die Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen muessen Bestandsregister fuehren, in denen alle Viehbewegungen der Betriebe registriert werden. Diese Halter, Zuechter und Haendler sowie Viehausstellungen sind vom Fachdienst 39 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Recklinghausen zu ueberwachen, die Bestandsregister zu ueberpruefen.