Katzenschutzverordnung
Um das Leid von freilebenden Katzen zu verringern, gilt nach der Katzenschutzverordnung des Kreises Recklinghausen seit dem 1. Juli 2023 kreisweit:Alle Halterinnen und Halter von Katzen, die unkontrolliert freien Auslauf haben (Freigängerkatzen), sind dazu verpflichtet, ihre Freigängerkatzen kastrieren zu lassen ihre Freigängerkatzen eindeutig und dauerhaft mittels reiskorngroßem Mikrochip kennzeichnen zu lassen ihre Freigängerkatzen unter Angabe der Mikrochip-Nummer sowie ihres Namens und ihrer Adresse beim bundesweiten Register des TASSO e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) kostenlos registrieren zu lassen. Bitte vergessen Sie nicht, Tasso bzw. Findefix nach einem Wohnort- oder Telefonwechsel die neuen Kontaktdaten mitzuteilen-
Für die Umsetzung dieser Vorgaben wird den Halterinnen und Haltern ein Übergangszeitraum von sechs Monaten bis zum 1. Januar 2024 eingeräumt. Katzenbesitzer, die vorsätzlich oder fahrlässig ihrer Pflicht nicht nachkommen, müssen mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Alle Vorgaben gelten sowohl für männliche als auch für weibliche Tiere. Die Kosten für die Kastration und Kennzeichnung trägt der Halter selbst.
Durch die Maßnahmen möchte der Kreis Recklinghausen das Leid freilebender Katzen, also von Katzen, die nicht von einem Menschen gehalten werden, verringern. Denn unkastrierte Freigängerkatzen verpaaren sich oftmals unkontrolliert mit den freilebenden Tieren, sodass deren Population ungebremst ansteigt. Dies führt zu Krankheiten, Nahrungsmangel, vermehrten Revier- und Rangordnungskämpfen sowie damit verbundenen Verletzungen. Dadurch können den freilebenden Katzen erhebliche Schmerzen und Leiden entstehen. Mit der neuen Katzenschutzverordnung möchte der Kreis Recklinghausen die Population der freilebenden Tiere langfristig verkleinern, um deren Leid entgegenzuwirken.
Ihre Ansprechpartner:
- Tierärzte
- Fachdienst 39 - Veterinäramt – Kreis Recklinghausen
- Ordnungsämter der Städte im Kreis Recklinghausen
Bitte wenden Sie sich vorwiegend an:
Tierschutz-Initiative Kreis RE
Tel.: 0170 2465133
E-Mail: tierschutzinitiative@graues-gold-dorsten.de