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Untere Wasserbehörde - Sachgebiet Abwasser

Das Sachgebiet „Abwasser“ umfasst die Aufgabengebiete, in denen sich die Mitarbeiter*innen mit der Behandlung und Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser beschäftigen.

• Niederschlagswasser: von bebauten oder befestigten Flächen abfließendes Wasser

• Schmutzwasser: gebrauchtes Wasser aus Haushalten, Gewerbe und Industrie

Gewerbliches Abwasser

Im Abwasser aus Gewerbe- und Industriebetrieben können gefährliche Stoffe vorhanden sein, die in der öffentlichen Kläranlage nicht ausreichend behandelt werden können. Aus diesem Grund bedürfen Abwassereinleitungen aus Gewerbe- und Industriebetrieben in die öffentliche Kanalisation ggf. einer Indirekteinleitergenehmigung.

Zu den wichtigsten Indirekteinleitern zählen z.B.:

• Autowaschanlagen (mineralölhaltiges Abwasser)
• Chemische Reinigungen
• Wäschereien
• Zahnarztpraxen

Um die geforderten Qualitätsanforderungen zu erreichen, ist es unter Umständen erforderlich, eine Abwasserbehandlungsanlage zu betreiben. Abwasseranlagen sind genehmigungspflichtig.
Genehmigungspflichtige Abwasserbehandlungsanlagen sind z.B.:

• Neutralisationsanlagen
• Emulsionsspaltanlagen
• Adsorptionsanlagen
• Fällungs- und Flockungsanlagen

Antragsformulare hierzu finden Sie unter „Formulare“ oder hier:

Kommunales Abwasser

Die Planung zur Erstellung und der Betrieb von Regenwassernetzen für die öffentliche Abwasserbeseitigung sowie wesentliche Änderungen von bestehenden Netzen sind der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.

Des Weiteren ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig für die Genehmigung von Niederschlagswasserableitungen aus Baugebieten und für Regenwasserrückhaltungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen.

Darüber hinaus ist die Untere Wasserbehörde als Träger öffentlicher Belange in vielen Verfahren (Bauleitplanung, Abwasserbeseitigungskonzept, …) zu beteiligen.

Antragsformulare hierzu finden Sie unter „Formulare“ oder hier:

Anzeige zur Versickerung von Niederschlagswasser
Antrag zur Einleitung von Niederschlagswasser

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner*innen.

Wir helfen Ihnen gerne.

Kleinkläranlagen

In manchen Bereichen außerhalb von Siedlungsgebieten ist ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation wegen technischer Schwierigkeiten oder zu hoher finanzieller Aufwendungen nicht möglich. Hier erfolgt die häusliche Abwasserbeseitigung in privaten Kleinkläranlagen.

Für das Einleiten von behandeltem Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen in ein Gewässer oder das Grundwasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Des Weiteren kann für den Bau und Betrieb der Kleinkläranlage eine Genehmigung erforderlich sein.

Antragsformulare hierzu finden Sie unter „Formulare“ oder hier:

Antrag auf Bau einer Kleinkläranlage

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner*innen.

Wir helfen Ihnen gerne.

Niederschlagswasser

Niederschlagswasser sollte möglichst ortsnah versickert, verrieselt oder in ein Gewässer eingeleitet werden.

Bei der Versickerung und der ortsnahen Einleitung in ein Gewässer handelt es sich um eine Gewässerbenutzung, für die in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Allein die Versickerung über die belebte Bodenzone, z.B. in Mulden, ist anzeigepflichtig.

Je nach Verschmutzungsgrad und anfallender Menge des Niederschlagswassers ist ggf. eine Vorbehandlung und / oder Rückhaltung für das Niederschlagswasser erforderlich.

Antragsformulare hierzu finden Sie unter „Formulare“ oder hier:

Antrag zur Einleitung von Niederschlagswasser

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner*innen.

Wir helfen Ihnen gerne.