Neuausweisung von Naturdenkmalen im Kreis Recklinghausen

Was ist ein Naturdenkmal? wird im Bundesnaturschutzrecht ein wenig offen gestaltet.Konkret heißt es dort:
Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
Der Gedanke an Bäume und auch Findlinge liegt hier nahe. Denkbar wären aber auch Kombinationen, Baumgruppen, vielleicht auch alte Heckenstrukturen oder einfach besondere Orte verbunden mit einer „Einzelschöpfung der Natur“.
Ordnungsbehördliche Verordnung
Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange - Bürgerbeteiligung (Offenlage)
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der Kreisstädte in diesem Jahr ausläuft, möchte der Kreistag eine neue Verordnung verabschieden, damit der Schutz von herausragenden Naturobjekten im Innenbereich der Städte weiterhin gewährleistet ist. Hierzu wurde eine Umfrage unter allen BürgerInnen durchgeführt.
Die als schutzwürdig bewerteten Objekte werden nun im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt.
Dabei haben Sie die Möglichkeit zu den vorgeschlagenen Naturdenkmalen Stellung zu nehmen. Die Berücksichtigung von Neuvorschlägen ist zum aktuellen Zeitpunkt leider nicht mehr möglich.
Dabei haben Sie die Möglichkeit zu den vorgeschlagenen Naturdenkmalen Stellung zu nehmen. Die Berücksichtigung von Neuvorschlägen ist zum aktuellen Zeitpunkt leider nicht mehr möglich.
Der Verordnungsentwurf liegt in der Zeit vom 04. September bis einschließlich zum 04.Oktober 2023 beim:
Landrat des Kreises Recklinghausen
Kreishaus, 4. OG., Raum 4.3.01
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Dienstzeiten:
Montag - Donnerstag 09.30 - 15.00
Freitag 09.30 - 12.00 Uhr
Landrat des Kreises Recklinghausen
Kreishaus, 4. OG., Raum 4.3.01
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Dienstzeiten:
Montag - Donnerstag 09.30 - 15.00
Freitag 09.30 - 12.00 Uhr
(Bei Bedarf Tel. Terminvereinbarung bei
Herrn Micus: 02361 / 53 6505)
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Verordnungsentwurf
Im selben Zeitraum ist der Verordnungsentwurf HIER digital abrufbar.Während der oben genannten Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen und Bedenken zu dem Verordnungsentwurf schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Kreises Recklinghausen vorbringen.
Beteiligungsmöglichkeiten:
• Naturdenkmale@kreis-re.de
• Beteidigungsportal NRW
• Postalisch oder persönlich vor Ort während der o.a. Öffnungszeiten
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen bedankt sich für Ihr Interesse an unserer Natur und Umwelt sowie für Ihr Engagement im Zuge der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung.