Solardachkataster
In Kooperation mit der tetraeder.solar GmbH hat der Regionalverband Ruhr auf Basis von Befliegungsdaten des Landes NRW für die gesamte Metropole Ruhr, also auch für alle Städte im Kreis Recklinghausen, ein Solardachkataster aufgestellt.
Mit wenigen Klicks können Sie sich im Solardachkataster anzeigen lassen, ob die Dachfläche eines Hauses für die Installation einer Solaranlage grundsätzlich geeignet ist. Dafür klicken Sie in der Übersichtskarte zunächst auf die entsprechende Stadt. Anschließend können Sie entweder direkt nach einer Adresse suchen (Eingabe oben links im Suchfeld) oder einfach in die Karte zoomen. Mit einem Klick auf ein Gebäude erhalten Sie dann Details über die solare Eignung und können anschließend mögliche Anlagen konfigurieren.
Mit wenigen Klicks können Sie sich im Solardachkataster anzeigen lassen, ob die Dachfläche eines Hauses für die Installation einer Solaranlage grundsätzlich geeignet ist. Dafür klicken Sie in der Übersichtskarte zunächst auf die entsprechende Stadt. Anschließend können Sie entweder direkt nach einer Adresse suchen (Eingabe oben links im Suchfeld) oder einfach in die Karte zoomen. Mit einem Klick auf ein Gebäude erhalten Sie dann Details über die solare Eignung und können anschließend mögliche Anlagen konfigurieren.
Hinweis:
Die dargestellten Analyseergebnisse des Solardachkatasters beruhen auf einem automatisierten Verfahren und die Datenbasis der Laserscandaten variieren je nach Kommune und Befliegungsjahr.
Es kann im Einzelfall vorkommen, dass die tatsächlich installierbare Leistung auf dem Dach von dem angegebenen Wert des Solardachkatasters abweicht. Zudem können Gebäude/Objekte zum Aufnahmezeitpunkt bestanden haben, die zum Zeitpunkt des Aufrufs der Information ganz oder teilweise nicht mehr bestehen. Umgekehrt kann es vereinzelt vorkommen, dass neu gebaute Gebäude zum Aufnahmezeitpunkt noch nicht vorhanden waren und dadurch nicht erfasst sind.
Nicht nutzbare Dachflächen (zum Beispiel Dachfenster oder nicht nutzbare Abschlussbereiche) werden bei der Berechnung des Solardachs pauschal mit einem Abschlag von 20 % berücksichtigt. Statische oder baurechtliche Einschränkungen sind noch nicht geprüft und können die Installation einer Solaranlage verhindern.
Die im Solardachkataster des RVR dargestellten Ergebnisse dienen Ihrer ersten Information und müssen in jedem Fall vor Ort überprüft werden. Sie ersetzen nicht die Beratung durch qualifiziertes Fachpersonal.
Es kann im Einzelfall vorkommen, dass die tatsächlich installierbare Leistung auf dem Dach von dem angegebenen Wert des Solardachkatasters abweicht. Zudem können Gebäude/Objekte zum Aufnahmezeitpunkt bestanden haben, die zum Zeitpunkt des Aufrufs der Information ganz oder teilweise nicht mehr bestehen. Umgekehrt kann es vereinzelt vorkommen, dass neu gebaute Gebäude zum Aufnahmezeitpunkt noch nicht vorhanden waren und dadurch nicht erfasst sind.
Nicht nutzbare Dachflächen (zum Beispiel Dachfenster oder nicht nutzbare Abschlussbereiche) werden bei der Berechnung des Solardachs pauschal mit einem Abschlag von 20 % berücksichtigt. Statische oder baurechtliche Einschränkungen sind noch nicht geprüft und können die Installation einer Solaranlage verhindern.
Die im Solardachkataster des RVR dargestellten Ergebnisse dienen Ihrer ersten Information und müssen in jedem Fall vor Ort überprüft werden. Sie ersetzen nicht die Beratung durch qualifiziertes Fachpersonal.