Kommunale Konferenz Alter und Pflege
Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege ist ein örtliches Fachgremium zur Klärung genereller Fragen und Problemfelder, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes auf kommunaler Ebene ergeben.
Ziel ist es, die vorhandene Pflegeinfrastruktur im Kreis Recklinghausen bezogen auf alle Bereiche (ambulant, teilstationär, stationär) einschließlich der Schnittstellen zu Einrichtungen des Gesundheitswesens so effizient wie möglich zu gestalten, weiterzuentwickeln und miteinander zu vernetzen.
Entsprechend der Vorgaben aus dem Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) richten die Kreise und kreisfreien Städte zur Umsetzung dieser Aufgabe die Kommunale Konferenz Alter und Pflege ein. Die Konferenz tagt mindestens zweimal pro Jahr und wirkt so bei der Sicherung und der Weiterentwicklung der örtlichen Angebote mit.
Allgemeine Erfahrungsberichte der WTG-Behörde (Heimaufsicht) des Kreises stehen ebenso regelmäßig auf der Tagesordnung wie die Berichterstattung über die trägerunabhängige Beratung für Senioren, Pflegebedürftige und deren Angehörige (BIP). Natürlich gehört auch die Pflegebedarfsplanung zu den zentralen Themen dieses Gremiums. In diesem Zusammenhang werden die Investoren von Pflegeeinrichtungen von der Kommunalen Konferenz zu Ihren geplanten Neubauvorhaben beraten.
Darüber hinaus werden aktuelle Themen aus der Pflege behandelt. Zu dem Thema Pflegenotstand im Kreis Recklinghausen wurde bereits eine Arbeitsgruppe gebildet, welche gezielte Handlungsstrategien erarbeitet.
Nach dem Pflegeversicherungsgesetz sollen die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen gemeinsam die Verantwortung für die pflegerische Versorgung der Bevölkerung tragen. Diese Vorgabe spiegelt sich auch in der Zusammensetzung der Kreispflegekonferenz des Kreises Recklinghausen wieder, die in der "Vereinbarung der Beteiligten an der Pflegekonferenz über Ziele, Aufgaben und Zusammenarbeit in der Pflegekonferenz des Kreises Recklinghausen" festgelegt wurde. Diese Vereinbarung bieten wir interessierten Lesern zum Download an. Zu den zurzeit 31 ständigen Mitgliedern zählen über die gesetzliche Vorgabe hinaus im Kreis Recklinghausen auch die Krankenhaussozialdienste. Politische Vertreter der Kreistagsfraktionen sind mit beratender Stimme beteiligt. Die Vereinbarung ist auch Grundlage für die Arbeit der Kreispflegekonferenz.
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