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Dienstleistungen der Verwaltung

Im Bereich der Gesundheitsverwaltung werden verschiedenste Dienstleistungen angeboten, zu denen Sie in der unten stehenden Übersicht nähere Informationen finden.
Eine Liste der Ansprechpartner*innen für die Leistungen der Gesundheitsverwaltung finden Sie unten unter „Kontakt“.

Prüfungswesen

Anlass und gesetzliche Grundlage

Die Kreise und kreisfreien Städte sind gemäß § 5 „Zuständigkeitsverordnung Heilberufe“ für die Durchführung der bundesrechtlich geregelten Berufsgesetze sowie der landesrechtlichen Verordnungen im Bereich der nichtakademischen Heilberufe zuständig.
Demnach ist das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen (Vestischer Gesundheitsdienst) als untere Gesundheitsbehörde zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Heilberufe im Kreisgebiet.
 
Dies bezieht sich auf folgende Berufsausbildungen und Weiterbildungen:
  • Ergotherapeut/in
  • Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie
  • Logopädin/ Logopäde
  • Masseur/in und med. Bademeister/in
  • Medizinisch-technische (r) Radiologieassistent/in
  • Notfallsanitäter/in
  • Pharmazeutisch-technische (r) Assistent/in
  • Physiotherapeut/in
  • Podologin/Podologe
  • Rettungshelfer/in
  • Rettungssanitäter/innen
Vor dem Prüfungsausschuss des Gesundheitsamtes werden die staatlichen Prüfungen abgelegt. Ein Arzt/eine Ärztin des Gesundheitsamtes nimmt die Aufgabe als Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses wahr. Anschließend werden vom Gesundheitsamt die Prüfungszeugnisse ausgestellt.
Nach abgeschlossener Ausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung ist das Gesundheitsamt für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zuständig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt „Führen der Berufsbezeichnung“.


Allgemeine Prüfungsvoraussetzungen

Zur Prüfung können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie an einer Ausbildung, deren Dauer je nach Berufszweig variiert, mit theoretischem und praktischem Unterricht und praktischer Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule teilgenommen haben.
 
Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen:
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepass
  • Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen.
Ein Verzeichnis der staatlich anerkannten Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für nichtakademische Heilberufe im Kreis Recklinghausen finden Sie hier.

Führen der Berufsbezeichnung

Sie haben im Gebiet des Kreises Recklinghausen die Ausbildung in einem nichtakademischen Heilberuf erfolgreich absolviert und möchten die Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung führen. Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie hier.
Sie möchten die Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung beantragen? Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
Sie möchten die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Masseur/in und med. Bademeister/in“ beantragen? Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.


Certificate of current professional status

Sie haben durch den Kreis Recklinghausen eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung eines nichtakademischen Heilberufs erhalten und möchten nunmehr in diesem Beruf im Ausland arbeiten. Zunächst sollten Sie sich in Ihrem jeweiligen ,,Zielstaat´´ erkundigen, welche Dokumente dort erforderlich sind. In vielen Staaten ist eine Bescheinigung über den aktuellen Berufsstand (Certificate of current professional status) notwendig. Informationen sowie das notwendige Antragsformular finden Sie hier.

Niederlassungsanzeige

Sie gehören einem nichtakademischen Heilberuf an und möchten sich im Kreis Recklinghausen selbständig niederlassen oder Angehörige eines Heilberufs beschäftigen. Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie hier.

Berufsanerkennung und Erbringung von Dienstleistungen nach EU-Richtlinie 2005/36/EG

Mit der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (EU-Richtlinie 2005/36/EG) werden die Verfahren zur Berufsanerkennung von im Ausland erworbenen Berufsausbildungen sowie zur Erbringung von Dienstleistungen geregelt. Informationen zur Berufsanerkennung sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie hier. Informationen zur Erbringung von Dienstleistungen sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie hier.

Heilpraktiker/in (allgemein) und Heilpraktiker/in (Psychotherapie)

Sie möchten als Heilpraktiker/in die Heilkunde ausüben und dies zu Ihrem Beruf machen? Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen, benötigt dafür die entsprechende Berufserlaubnis als "Heilpraktiker/in" oder als "Heilpraktiker/in (Psychotherapie)". Das Gesundheitsamt ist die zuständige Behörde, die die Berufserlaubnis "Heilpraktiker" und "Heilpraktiker (Psychotherapie)" erteilt. Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare für Heilpraktiker finden Sie hier.

Informationen und Formulare für Heilpraktiker eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie finden Sie hier.

Die nächstfreie schriftlichen Überprüfungstermine sind:

  • für den Heilpraktiker (allgemein) am 18.03.2026

 

  • für den Heilpraktiker Psychotherapie am 19.03.2025

 

Heilpraktiker/in (Physiotherapie)

Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung führt die Stadt Düsseldorf für den Kreis Recklinghausen die Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern eingschränkt auf den Bereich der Physiotherapie sowie auch die Erlaubniserteilungen durch.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/488/show

Podologie / medizinische Fußpflege

Um den Tätigkeitsbereich der medizinischen Fußpflege einheitlich zu regeln, ist ein bundeseinheitliches Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen beschlossen worden und am 02.01.2002 in Kraft getreten. Die wesentlichen Veränderungen, die sich mit der Umsetzung dieses Gesetzes ergeben, werden in diesem Informationsblatt dargestellt.

Hebammen und Entbindungspfleger

Hebammen und Entbindungspfleger sind zu regelmäßigen beruflichen Fortbildungen verpflichtet und unterliegen der Dokumentationspflicht. Das Gesundheitsamt ist die zuständige Behörde, gegenüber der die Hebammen und Entbindungspfleger im Kreis Recklinghausen belegen müssen, dass sie ihrer Fortbildungs- und Dokumentationspflicht nachkommen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Verlust eines Zeugnisses / einer Erlaubnisurkunde

Wenn Ihnen Ihr Prüfungszeugnis oder die Erlaubnisurkunde abhanden gekommen ist, können Sie einen schriftlichen Antrag beim Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen stellen. Für die Ausstellung eines Ersatzzeugnisses und/oder einer Ersatzerlaubnisurkunde werden Gebühren von zurzeit 60 Euro erhoben.

Kontakt

Besuchsadresse:
Am Erlenkamp 16 - 18
Gebäudeteil C
45657 Recklinghausen

Postanschrift:
Kreisverwaltung Recklinghausen
FD 53 - Gesundheit
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen


Medizinalaufsicht, Heilpraktiker

Herr Engelter
Telefon: 02361 / 53-3842
Fax: 02361 / 53-68 3842

Frau Rudolph
Telefon: 02361 / 53-3544
Fax: 02361 / 53-68 3544

Frau Thuis
Telefon: 02361 / 53-3944
Fax: 02361 / 53-68 3944


Prüfungswesen Gesundheitsfachberufe
E-Mail: pruefungswesen@kreis-re.de

Frau Köcher  
Telefon: 02361 / 53-4723
Fax: 02361 / 53-68 4723

N.N.
Telefon: 02361 / 53-4123
Fax: 02361 / 53-68 4123


Trinkwasserüberwachung
E-Mail: trinkwasser@kreis-re.de

Herr Bartkowiak
Telefon: 02361 / 53-3095
Fax: 02361 / 53-68 3095

Herr Bergmann
Telefon: 02361 / 53-4106
Fax: 02361 / 53-68 4106
 

Infektionsschutz
E-Mail: impfpflicht@kreis-re.de

Herr Poschke
Telefon: 02361 / 53-4506
Fax: 02361 / 53-68 4506


Apotheken- und Arzneimittelüberwachung
E-Mail: arzneimittelaufsicht@kreis-re.de

Herr Bergmann                                                                     
Telefon: 02361 / 53-4106                                  
Fax: 02361 / 53-68 4106                                  

Herr Kucza
Telefon: 02361 / 53-4143
Fax: 02361 / 53-68 4143

Herr Parske
Telefon: 02361 / 53-3444
Fax: 02361 / 53-68 3444


Totenscheine

Frau Kemper                                            
Telefon: 02361 / 53-3731                            
Fax: 02361 / 53-68 3731         
 
Frau Kuchinke
Telefon: 02361 / 53-3131
Fax: 02361 / 53-68 3131


Digitalisierung

Frau Frank                               
Telefon: 02361 / 53-4648              
Fax: 02361 / 53-68 4648     

Herr Nasemann
Telefon: 02361 / 53-2107
Fax: 02361 / 53-68 2107


Ressortleitung

Herr Berger
Telefon: 02361 / 53-4138
Fax: 02361 / 53-68 4138