Dienstleistungen der Verwaltung
Im Bereich der Gesundheitsverwaltung werden verschiedenste Dienstleistungen angeboten, zu denen Sie in der unten stehenden Übersicht nähere Informationen finden.Eine Liste der Ansprechpartner*innen für die Leistungen der Gesundheitsverwaltung finden Sie unten unter „Kontakt“.
Prüfungswesen
Die Kreise und kreisfreien Städte sind gemäß § 5 „Zuständigkeitsverordnung Heilberufe“ für die Durchführung der bundesrechtlich geregelten Berufsgesetze sowie der landesrechtlichen Verordnungen im Bereich der nichtakademischen Heilberufe zuständig.
Demnach ist das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen (Vestischer Gesundheitsdienst) als untere Gesundheitsbehörde zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Heilberufe im Kreisgebiet.
Dies bezieht sich auf folgende Berufsausbildungen und Weiterbildungen:
- Ergotherapeut/in
- Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in für Intensivpflege und Anästhesie
- Logopädin/ Logopäde
- Masseur/in und med. Bademeister/in
- Medizinisch-technische (r) Radiologieassistent/in
- Notfallsanitäter/in
- Pharmazeutisch-technische (r) Assistent/in
- Physiotherapeut/in
- Podologin/Podologe
- Rettungshelfer/in
- Rettungssanitäter/innen
Nach abgeschlossener Ausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung ist das Gesundheitsamt für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zuständig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt „Führen der Berufsbezeichnung“.
Allgemeine Prüfungsvoraussetzungen
Zur Prüfung können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie an einer Ausbildung, deren Dauer je nach Berufszweig variiert, mit theoretischem und praktischem Unterricht und praktischer Ausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule teilgenommen haben.
Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen:
- Beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepass
- Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen.
Führen der Berufsbezeichnung
Certificate of current professional status
Niederlassungsanzeige
Berufsanerkennung und Erbringung von Dienstleistungen nach EU-Richtlinie 2005/36/EG
Heilpraktiker/in (allgemein) und Heilpraktiker/in (Psychotherapie)
Sie möchten als Heilpraktiker/in die Heilkunde ausüben und dies zu Ihrem Beruf machen? Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen, benötigt dafür die entsprechende Berufserlaubnis als "Heilpraktiker/in" oder als "Heilpraktiker/in (Psychotherapie)". Das Gesundheitsamt ist die zuständige Behörde, die die Berufserlaubnis "Heilpraktiker" und "Heilpraktiker (Psychotherapie)" erteilt. Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare für Heilpraktiker finden Sie hier.
Informationen und Formulare für Heilpraktiker eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie finden Sie hier.
Die nächstfreie schriftlichen Überprüfungstermine sind:
- für den Heilpraktiker (allgemein) am 18.03.2026
- für den Heilpraktiker Psychotherapie am 19.03.2025
Heilpraktiker/in (Physiotherapie)
Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung führt die Stadt Düsseldorf für den Kreis Recklinghausen die Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern eingschränkt auf den Bereich der Physiotherapie sowie auch die Erlaubniserteilungen durch.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/488/show
Podologie / medizinische Fußpflege
Hebammen und Entbindungspfleger
Verlust eines Zeugnisses / einer Erlaubnisurkunde
Wenn Ihnen Ihr Prüfungszeugnis oder die Erlaubnisurkunde abhanden gekommen ist, können Sie einen schriftlichen Antrag beim Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen stellen. Für die Ausstellung eines Ersatzzeugnisses und/oder einer Ersatzerlaubnisurkunde werden Gebühren von zurzeit 60 Euro erhoben.
Kontakt
Fax: 02361 / 53-68 4123
Infektionsschutz
E-Mail: impfpflicht@kreis-re.de
Herr Poschke
Telefon: 02361 / 53-4506
Fax: 02361 / 53-68 4506
Apotheken- und Arzneimittelüberwachung
E-Mail: arzneimittelaufsicht@kreis-re.de
Herr Bergmann
Telefon: 02361 / 53-4106
Fax: 02361 / 53-68 4106
Herr Kucza
Totenscheine
Fax: 02361 / 53-68 3731
Digitalisierung
Fax: 02361 / 53-68 4648