Gut zu wissen
Fachdienst Straßenverkehrsamt - Zulassungsstelle
Montag:
07:15 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
07:15 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
07:15 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
07:15 bis 18:00 Uhr
Freitag:
07:15 bis 12:00 Uhr
Für einen Besuch im Straßenverkehrsamt ist ein Termin erforderlich. Dieser kann online über die Seite ‚Terminvereinbarung für KFZ-Zulassungen‘ gebucht werden. Dort sind auch Ausnahmen aufgeführt. Termine können außerdem telefonisch unter 02361/537777 vereinbart werden. Terminanfragen per Mail sind nicht möglich.
Telefon
02361 / 53-7777
Angebote
- (Wunsch-)kennzeichenreservierung
- Alles Notwendige zur Fahrzeugzulassung auf einen Blick
- Anhängerverzeichnis
- Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren
- Ausfuhrkennzeichen
- Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Außerbetriebsetzung
- Betriebserlaubnis verloren für ein zulassungsfreies Fahrzeug, z. B. Mofa
- Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV als Zulassungsvoraussetzung
- E-Kennzeichen
- Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges aus dem Ausland
- Erstmalige Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
- Fahrzeugbestand im Kreis Recklinghausen
- Fahrzeugregister - Auskunft
- Fahrzeug zulassen
- Gespann (Tempo 100 km/h)
- Grüne Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge
- Historisches Kennzeichen
- Information für G(roß)-Kunden
- Kennzeichenschilder (verloren / gestohlen)
- Kennzeichenschilder neu siegeln
- Kfz-Zulassung und Erhebung der Kfz-Steuern
- Kraftfahrzeugsteuer (neuer Ansprechpartner)
- Kraftfahrzeugwesen
- Kurzzeitkennzeichen
- Namensänderung
- Neuzulassung
- Öffnungszeiten im Straßenverkehrsamt
- Rotes Dauerkennzeichen
- Rotes Oldtimerkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Technische Änderung
- Terminvereinbarung bei der Zulassungsbehörde in Marl
- Terminvereinbarung Straßenverkehrsamt
- Umkennzeichnung, z.B. von RE auf CAS
- Umschreibung eines Fahrzeuges (mit Halterwechsel)
- Umschreibung eines Fahrzeuges (ohne Halterwechsel)
- Verkauf eines Fahrzeuges
- Versicherungsnachweis
- Versicherungswechsel
- Wechsel des Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug
- Wechselkennzeichen
- Wiederzulassung (auf denselben Halter)
- Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges
- Zulassung auf Juristische Personen, Behörden, Vereinigungen, Gewerbetreibende/Selbständige und Minderjährige
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unleserlich, gestohlen, verloren
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) unbrauchbar, verloren, gestohlen
-
Vollmacht
zur Zulassung eines Fahrzeuges