
Leistung Öffnungszeiten im Straßenverkehrsamt
Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle)
vormittags mit und ohne vorherige Terminvereinbarung
montags und dienstags | 7:15 Uhr - 12:00 Uhr |
mittwochs | 7:15 Uhr - 13:00 Uhr |
donnerstags | 7:15 Uhr - 12:00 Uhr |
freitags | 7:15 Uhr - 12:00 Uhr |
nachmittags zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung
montags und dienstags | 12:00 Uhr - 15:00 Uhr |
donnerstags | 12:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Mögliche Abweichungen zu den vorgenannten Öffnungszeiten finden Sie als NEWS im Ordner Aktuelles
Terminvereinbarungen für Ausfuhrkennzeichen, Wechselkennzeichen sowie für Anträge auf Genehmigung eines Fahrzeuges nach § 13 EG-FGV als Zulassungsvoraussetzung sind nicht möglich. Wartemarken für Ausfuhrkennzeichen werden täglich nur bis 11:00 Uhr ausgegeben! Anträge im Zusammenhang mit Wechselkennzeichen und Anträge auf Genehmigungen nach § 13 EG-FGV werden nur vormittags entgegen genommen. Abmeldungen, Kennzeichenneusiegelungen und Anschriftenänderungen innerhalb des Kreises werden ganztägig ohne vorherige Terminvereinbarung barbeitet.
Terminvereinbarung online oder telefonisch unter 02361/537777.
Bedingt durch erhöhtes Kundenaufkommen gibt es insbesondere bei der Zulassungsbehörde Zeiten, an denen Sie mit längeren Wartezeiten rechnen müssen: in den Oster- und Herbstferien, an Tagen vor und nach Feiertagen (z.B. Christi Himmelfahrt, Fronleichnam etc.),am späten Vormittag. Besuchen Sie uns nach Möglichkeit in den frühen Morgenstunden vor 9.00 Uhr. Am besten vereinbaren Sie aber hier einen Termin für Ihren Besuch bei der Zulassungsbehörde. Termine werden immer bevorzugt bedient.
Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Terminvereinbarung unter der 02361/53-7014
montags und dienstags | 7:15 Uhr - 15:00 Uhr |
mittwochs | 7:15 Uhr - 13:00 Uhr |
donnerstags | 7:15 Uhr - 18:00 Uhr |
freitags | 7:15 Uhr - 12:00 Uhr |
Anschrift
Stettiner Str. 10
45770 Marl
Straßenverkehrsamt Haus II
Stettiner Str. 6 a
45770 Marl