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Fachdienst Kämmerei

Fachdienst 20 - Kämmerei

Was macht der Kreis Recklinghausen eigentlich mit unserem Geld?

Dies ist eine Frage, die Sie sich sicherlich schon gestellt haben. Die sinnvolle und wirtschaftliche Erledigung aller anfallenden Aufgaben in der Kreisverwaltung Recklinghausen zu gewährleisten, ist Zielsetzung im Fachdienst Finanzen. Dazu zählen insbesondere die Haushaltsaufstellung und –ausführung.

Um Ihnen ein besseres Bild zu vermitteln, stehen Ihnen nachfolgend umfangreiche Informationen aus den Bereichen Finanzen, Haushalt und Finanzbuchhaltung zur Verfügung.

Grundsätzlich ist das Finanzmanagement zuständig für die termingerechte Haushalts- und Finanzplanung sowie für die Rechnungslegung.

Die Kämmerei der Kreisverwaltung Recklinghausen gliedert sich dabei in die Ressorts Haushalt und Buchhaltung.

Zum Ressort Haushalt zählt auch das Finanzcontrolling sowie das Aufgabenfeld der Erstellung der Jahresabschlüsse. Das Finanzcontrolling soll u.a. eine Optimierung aller finanziellen Haushaltsangelegenheiten gewährleisten.

Hauptaufgabe im Ressort Haushalt ist die Erarbeitung und Aufstellung des Haushaltsplans des Kreises Recklinghausen.

Hierfür werden die finanziellen Anforderungen der einzelnen Bereiche zusammengefasst und der Entwurf des Haushalts- sowie des Finanzplanes erstellt.

Im Mittelpunkt stehen sowohl die termingerechte Aufstellung und Abwicklung des Haushalts und des Jahresabschlusses  als auch die Überwachung der Einhaltung  haushaltsrechtlicher Vorgaben und bspw. die Sicherstellung von Finanzierungen.

Aufgrund der angespannten Finanzlage innerhalb des Kreises Recklinghausen wird neben dem Haushaltsplan derzeit auch ein Haushaltssicherungskonzept erstellt.

Informationen über die Haushaltssatzung, den Budgetplan, den Produktplan, die Anlagen und das Haushaltssicherungskonzept sowie die Jahresabschlüsse können Sie unter dem Menüpunkt „LINKS“ anschauen oder auch downloaden.

Im Ressort Buchhaltung findet die zentrale Verbuchung aller Geschäftsvorfälle statt. Hierzu gehört die Verarbeitung von Rechnungen - die durch die einzelnen Fachdienste bearbeitet werden - genauso wie die Verbuchung von Gebühren oder Bußgeldern - die ebenfalls durch die Fachdienste der Kreisverwaltung festgesetzt werden.

 

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