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Europawahl 2024

WahlDie letzte Europawahl hat in Deutschland am Sonntag, 9. Juni 2024, stattgefunden. Das Ergebnis dieser Wahl aus dem Kreis Recklinghausen finden Sie in Form einer Wahlergebnis-Präsentation unter folgendem Link:

Wahlverfahren

Das EU-Wahlrecht schreibt vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Dies bedeutet, dass die Anzahl der Europaabgeordneten, die eine Partei ins Europäische Parlament entsendet, proportional zu den erhaltenen Stimmen ist. Insgesamt werden 720 Abgeordnete in den 27 Mitgliedstaaten gewählt, wobei auf die Bundesrepublik Deutschland 96 Sitze entfallen. Gemäß § 2 Abs. 1 Europawahlgesetz (EuWG) erfolgt in Deutschland die Wahl der Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und auf der Grundlage von Listenwahlvorschlägen. Die Kandidatinnen und Kandidaten treten auf einer gemeinsamen Liste ihrer Partei an und können nicht direkt, sondern nur im Rahmen dieser Liste gewählt werden. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.

Teilnahme an der Wahl

Urnenwahl:
Sie können per Urnen- oder Briefwahl an der Europawahl teilnehmen. Dazu erhalten Sie von Ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält die Anschrift Ihres Wahlraumes, in dem Sie am Wahltag in der Zeit von 8:00 - 18:00 Uhr Ihre Stimme abgeben können (vgl. § 18 Abs. 1 Europawahlordnung (EuWO), § 39 EuWO). Vergessen Sie nicht, die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitzubringen.
 
Briefwahl:
Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht ebenfalls durch die Briefwahl ausüben, ohne einen besonderen Grund angeben zu müssen. Diese Möglichkeit steht auch Personen offen, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten. Hierfür müssen Sie lediglich einen sogenannten Wahlschein bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnorts beantragen (vgl. § 24 Abs. 1 EuWO). Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt (vgl. § 27 Abs. 3 Nr. 2 EuWO). Alternativ können Inhaber eines Wahlscheins ihr Stimmrecht auch in einem anderen Wahlraum innerhalb des Kreises ausüben.

Wer darf wählen?

Bei der Europawahl dürfen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Stimme abgeben, sofern sie seit mindestens drei Monaten in einem Mitgliedstaat ansässig sind, das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben, im Wählerverzeichnis ihres Wohnorts eingetragen sind und nicht nach § 6a EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (gemäß § 6 Europawahlgesetz (EuWG) in Verbindung mit Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz).
 
Weitere Informationen sowie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie in Ihrem städtischen Wahlamt oder auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.

Die Bekanntmachung des Kreises Recklinghausen für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen) zur Wahl zum Europäischen Parlament finden Sie hier.

Wählerverzeichnis

Wahlberechtigte, die spätestens am 42. Tag vor der Europawahl ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, werden in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen (vgl. § 15 Abs. 1 EuWO). Das bedeutet, dass alle wahlberechtigten Bürger*innen, die am 28. April 2024 bei ihrer Wohnortgemeinde gemeldet sind, automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Somit ist das Wählerverzeichnis im Grunde ein Register der Wahlberechtigten.

Im Kreis Recklinghausen sind aktuell 466.334 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt (Stand 28.04.2024).

Personen, die sich nach dem 42. Tag vor der Wahl, aber vor dem 21. Tag vor der Wahl bei einer neuen Meldebehörde anmelden, müssen einen Antrag stellen, um in das Wählerverzeichnis ihres neuen Wohnortes aufgenommen zu werden (vgl. § 15 Abs. 2 EuWO).

Wahlgebiet

Gemäß § 3 Abs. 1 EuWG erstreckt sich das Wahlgebiet über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Europawahl gibt es aufgrund des reinen Verhältniswahlsystems keine spezifischen Wahlkreise. Stattdessen dienen Kreise und kreisfreie Städte als die grundlegenden räumlichen Einheiten für die Wahl. Um die Stimmabgabe organisatorisch zu erleichtern, werden in den Gemeinden Wahlbezirke eingerichtet (vgl. § 3 Abs. 2 EuWG, § 12 EuWO).

Kontaktdaten / Ansprechpartner

Kreiswahlleiterin / Kreiswahlbüro
Der Kreiswahlleitung obliegen u. a. die Bildung des Kreiswahlausschusses, die Leitung der Sitzung des Kreiswahlausschusses sowie deren Vor- und Nachbereitung, die Prüfung der Wahlniederschriften und die Ermittlung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses. Die Kontakte des Kreiswahlbüros finden Sie in der Kontakt-Box.

Kreiswahlleiterin
Frau ltd. Kreisrechtsdirektorin Dr. Ann-Kathrin Besemann-Schulte

stellv. Kreiswahlleiter
Herr Kreisdirektor Dominik Schad