Förderungsmöglichkeiten
Es gibt verschiedene Förderungsmöglichkeiten für unterschiedliche Gründungs- und Unternehmenssituationen. Diese haben wir für Sie auf einen Blick zusammengestellt.
Beratungskostenzuschüsse
Beratungsprogramm Wirtschaft
Tel.: 0 23 61 53-46 11
E-Mail: h.rommler@kreis-re.de
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU - Nach der Gründung
Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (bmwk)
Mit einem Zuschuss zu einer Unternehmensberatung soll es KMU erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.
Gefördert werden individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. (Ausnahmen für bestimmte Heilberufe)
Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (z.B. dem Startercenter) führen.
Die Anträge für einen Zuschuss zu den Beratungskosten können online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Weitere Informationen: BAFA - Unternehmensberatung
Fit für die Zukunft
• Green Economy
• Arbeitsorganisation
• Digitalisierung
Coach2Change -Transformationscoaching für Beschäftigte
- Fähigkeiten zum Change-Management: Die Beschäftigten werden befähigt, grundlegende Veränderungsprozesse am Arbeitsplatz und im Unternehmen zu managen und zu organisieren.
- Vorantreiben von Transformationsprozessen am individuellen Arbeitsplatz und im Unternehmen: Die Beschäftigten werden befähigt, Arbeitsbedingungen, Prozesse, Abläufe und Systeme klimaverträglich und nachhaltig umzugestalten.
INQA-Coaching
INQA-Coaching – das Beratungsprogramm für KMU
Für viele Betriebe ist es eine Herausforderung, beim Tempo der Veränderungen der Arbeitswelt mitzuhalten. INQA-Coaching hilft Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, passgenaue Maßnahmen zu finden. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden. Voraussetzung ist die Orientierung des Beratungsprozesses an den Mitarbeitenden.
INQA-Coaching baut auf den Praxiserfahrungen des Vorgängerprogramms unternehmensWert:Mensch Plus auf. Es wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Förderzeitraum: 2023–2027.
Mehr Informationen
Beratungsstelle: INQA-Coaching — (nrw.de)
Info-Flyer
Initiative neue Qualität der Arbeit (INQA)
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Interessierte können sich an eine der bundesweit tätigen KOMPASS-Anlaufstellen wenden und sich in einem kostenlosen Erstgespräch zu für sie passenden Qualifizierungen beraten lassen.
Mittelstand Innovativ & Digital
Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin, die Innovationskraft und Abläufe ihrer Betriebe zu digitalisieren und ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln.
Nähere Informationen:
Förderprogramm "go-digital"
- Digitalisierungsstrategie
- IT-Sicherheit
- Digitalisierte Geschäftsprozesse
- Datenkompetenz – go-data
- Digitale Markterschließung
Weiterbildungsförderung
Neue Förderung der individuellen beruflichen Weiterbildung aus dem Europäischen Sozialfonds voraussichtlich ab Winter 2024/2025
Im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW beabsichtigt die Landesregierung, auch weiterhin eine flexible Unterstützung für die individuelle berufliche Weiterbildung von Personen mit niedrigerem Einkommen anzubieten. Die neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds soll voraussichtlich ab Winter 2024/25 zur Verfügung stehen.
Ihre Ansprechpartnerinnen im Kreishaus:
Henrike Hartz
Tel.: 0 23 61 53-43 30
E-Mail: h.hartz@kreis-re.de
Silke Tappe
Tel.: 0 23 61 53-38 09
E-Mail: s.tappe@kreis-re.de
Bildungsgutschein
Wer wird gefördert?
Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
Was wird gefördert?
Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird. Die genauen und sehr umfangreichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem unter „Mehr Informationen“ angegebenen Merkblatt.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Beantragen Sie die Leistungen beider für Ihren Wohnort zuständigen Arbeitsagentur bzw. Ihrem Jobcenter.
Mehr Informationen
Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Allgemeines
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung eine Unterstützung erhalten.
Für Gründungsvorhaben aus dem ALG I-Bezug ist das der Gründungszuschuss, für Gründungen aus der Langzeitarbeitslosigkeit (ALG II) das Einstiegsgeld. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Recklinghausen bietet das STARTERCENTER Kreis Recklinghausen in kostenlosen Orientierungsveranstaltungen einen Überblick über die aktuelle Gründungsförderung bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I).
Das Seminar informiert über Gründungsvoraussetzungen und erste Planungsschritte, erklärt die Aufgaben und Bestandteile eines Unternehmenskonzeptes und gibt einen Überblick der Förderinstrumente, damit vorhandene Chancen und Risiken besser abgeschätzt werden können. Den Vortrag finden Sie hier.
Gründungszuschuss
Wer wird gefördert?
Arbeitslose, die ALG I beziehen und mit der hauptberuflichen Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit beenden wollen. Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss ein Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen bestehen. Die persönliche und fachliche Eignung muss gegenüber der Arbeitsagentur nachgewiesen werden, eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit bestätigen. Als fachkundige Stelle fungieren die Kammern, Einrichtungen der Wirtschaftsförderung, STARTERCENTER, Kreditinstitute, Steuerberater, -beraterinnen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderdauer beträgt bis zu 15 Monate und ist in zwei Phasen unterteilt. In den ersten sechs Monaten nach Gründung wird ein monatlicher Zuschuss in Höhe des ALG I gewährt zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung. Daran anschließend kann nach Prüfung der Geschäftstätigkeit durch die Arbeitsagentur die Pauschale für bis zu weitere neun Monate gezahlt werden.
Der Gründungszuschuss ist keine Pflicht-, sondern eine Ermessensleistung. Das heißt: es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung!
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Der Gründungszuschuss muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, in deren Bezirk die gründende Person ihren Wohnsitz hat.
Mehr Informationen
Einstiegsgeld
Wer wird gefördert?
Bezieher von ALG II können zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ein sogenanntes Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung, die im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zwischen der gründungsinteressierten Person und der ARGE/ dem Jobcenter getroffen wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Zuschuss zum ALG II gewährt werden. Optional können zusätzliche Existenzgründungshilfen zum Beispiel für die Anschaffung von Betriebsmitteln beantragt werden. Die Regelungen sind regional unterschiedlich!
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Sprechen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner bzw. Ihre Ansprechpartnerin in dem für Ihren Wohnort zuständigen Jobcenter an.
Mehr Informationen
Sonstiges
Go-to-Market -Gutschein für Start-ups
Für Fragen und Beratung hinsichtlich einer Projektidee steht die Innovationsförderagentur NRW
zur Verfügung.
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
Gründungsstipendium.NRW - Starthilfe für innovative Geschäftsideen
Die Förderung richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die ihre Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle in NRW realisieren wollen.
Für innovative Ideen. 1.200 Euro pro Monat. Für 1 Jahr.
Wo und wie kann ich mich bewerben?
Um sich für ein Gründungsstipendium bewerben zu können, muss zunächst Kontakt zu einem der akkreditierten Gründungsnetzwerke aufgenommen werden. Das Startercenter Kreis Recklinghausen ist ein akkreditiertes Gründungsnetzwerk.
Weitere Infos
www.gruendungsstipendium.nrw
Ihre Ansprechpartnerin im Kreishaus:
Eva-Maria Wobbe
Tel.: 0 23 61 53-47 11
E-Mail: eva.wobbe@kreis-re.de
Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen
Ziele der Förderrichtlinie sind die Professionalisierung und Kompetenzerweiterung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen und die Unterstützung bei Vernetzung und Kooperation mit anderen. Denn: Um gute Ideen umzusetzen, fehlen häufig nicht nur die finanziellen Mittel, sondern auch passendes unternehmerisches Wissen und erfolgreiche Umsetzungsstrategien. Das Programm knüpft damit an das Vorgängerprogramm „REACT with impact“ an.
EXIST - Existenzgründungen aus der Wissenschaft
Das BMWi unterstützt Hochschulabsolventinnen, -absolventen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen.
Meistergründungsprämie
WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen
Green Start-up Programm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Weitere Infos
www.dbu.de