Sonderpädagogische Förderung
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur sonderpädagogischen Förderung an Schulen im Kreis Recklinghausen. Sie erhalten allgemeine Informationen zu
- sonderpädagogischer Förderung und Inklusion
- Schulstandorten, an denen sonderpädagogische Förderung möglich ist
- schulrechtlichen Grundlagen
- Besonderheiten im Übergang von der Primarstufe zur Sekundarstufe I
- Unterstützungsangeboten im Kreis Recklinghausen.
Unterstützend finden Sie in den Beiträgen zumeist auch eine Erklärung in Leichter Sprache.
Inklusion/ Gemeinsames Lernen
Inklusion als Aufgabe im Prozess
Seit März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz: Behindertenrechtskonvention BRK) auch in Deutschland in Kraft getreten. Sie beschreibt alle Lebensbereiche. Aussagen zum Bereich Schule finden sich vor allem im § 24 der Behindertenrechtskonvention. Dort wird der Auftrag an das Schulwesen beschrieben, sich im Sinne einer inklusiven Schule zu verändern.Übersetzt aus dem Lateinischen heißt Inklusion „Einschluss, Einschließung oder Einbeziehung“, also das Gegenteil von Ausschluss oder Ausgrenzung. Das geht über Integration hinaus, denn Integration schafft lediglich innerhalb bestehender Strukturen einen Raum für benachteiligte Menschen.
Inklusion ist eine im Prozess befindliche gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von einer integrativen hin zu einer inklusiven Haltung führen wird. Die gesellschaftlichen Strukturen sollen so verändert werden, dass sie allen Menschen mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten von Anfang an besser gerecht werden. Das bedeutet: Jeder Mensch wird akzeptiert und kann gleichberechtigt und selbstbestimmt an der Gesellschaft, am Leben teilhaben, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Bildung, evtl. Behinderung oder sonstigen individuellen Merkmalen.
Neuausrichtung der Inklusion in Schule
Der Orientierungsrahmen zur Ausrichtung inklusiver Bildungsangebote des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW gibt vor, dass alle Schulen des Gemeinsamen Lernens über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen müssen. Das pädagogische Konzept für das Gemeinsame Lernen wird in den Schulen inklusiv interpretiert, kommuniziert und evaluiert. Es werden verbindliche Vereinbarungen für das inklusive Schulprogramm bezüglich- der Rahmenbedingungen
- der Unterrichtsentwicklung und
- der Kommunikationsstrukturen getroffen.
Unterstützungsangebote
Damit das Gemeinsame Lernen gelingt, stehen verschiedenste Unterstützungsangebote zur Verfügung, um Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulleitungen darin zu stärken, den Prozess der Inklusion an der Schule professionell gestützt weiterzuentwickeln.Eine Übersicht über die Schulen des Gemeinsamen Lernens im Kreis Recklinghausen finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW.
Inklusionskoordination
Unterstützung der Schulaufsicht- bei der Koordination des Übergangs in die weiterführende Schule für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf,
- durch die Pflege von Schülerdaten,
- bei der Versorgung von allgemeinen Schulen mit sonderpädagogischen Lehrkräften,
- durch die Beratung von Eltern und Schulen zu formalen Fragen zum Gemeinsamen Lernen.
Ansprechpersonen:
Herr Ortmann
Telefon: 02361/53 2079
m.ortmann@kreis-re.de
Frau Bach
Telefon: 02361/532339
Leichte Sprache
Inklusion bedeutet: Jeder Mensch gehört zur Gemeinschaft dazu. Niemand wird ausgeschlossen.
Menschen sind verschieden, und das ist ganz normal.
Und jeder kann in der Gemeinschaft mitmachen.
Jeder Mensch bekommt die gleichen Möglichkeiten.
Jeder Mensch soll gut in der Gemeinschaft leben.
Niemand soll ausgeschlossen werden.
Egal, ob man arm oder reich ist.
Ob man aus einem anderen Land kommt.
Oder ob man eine Behinderung hat.
Gemeinsames Lernen bedeutet: Jeder Mensch soll gut lernen können.
Menschen mit und ohne Behinderung sollen von Anfang an gemeinsam lernen.
In Kindergärten und in Schulen.
Niemand soll wegen seiner Behinderung ausgeschlossen werden.
Alle Kindergärten und Schulen sollen so sein, dass jeder dort gut lernen kann.
Auch Kinder, die viel Hilfe brauchen.
Die Schulen sollen jedem Kind gut helfen.
Egal, ob ein Kind sehr schnell lernt oder sehr langsam.
Im Gemeinsamen Lernen gibt es einen normalen Lehrer und einen Lehrer für besondere Hilfe.
Den Lehrer für die besondere Hilfe nennt man Sonderpädagoge.
Sie arbeiten zusammen.
Sie machen zusammen Pläne für jedes Kind.
In den Plänen steht, was ein Kind gut kann und wo es noch Hilfe braucht.
Das nennt man Förderpläne.
In einigen Stunden unterrichten sie auch zusammen.
Lernen alle Kinder das gleiche?
Für alle Schulen gibt es Lehrpläne.
In einem Lehrplan steht, was ein Kind lernen soll.
Im Gemeinsamen Lernen lernen alle Kinder gemeinsam,
aber manchmal mit unterschiedlichen Lehrplänen.
Der Unterricht kann zielgleich oder zieldifferent sein.
Die Kinder lernen mit den gleichen Lehrplänen und Zielen wie alle anderen Kinder.
Sie machen den gleichen Schulabschluss.
Sie bekommen aber mehr Unterstützung und Hilfen.
Das nennt man zielgleich.
Ein Kind ist zielgleich, wenn es
Hilfe in diesen Bereich bekommt:
- Sprache,
- sozial-emotionale Entwicklung,
- körperlich-motorische Entwicklung,
- Sehen
- Hören & Kommunikation
Sie habe eigene Ziele und Lehrpläne.
Sie machen einen leichteren Schulabschluss.
Das nennt man zieldifferent.
Ein Kind ist zieldifferent, wenn es
Hilfe in diesen Bereich bekommt:
- Lernen
- Geistige Entwicklung
Förderschulen
Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden, das heißt, Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten arbeiten mit einer gemeinsamen Schulleitung unter einem Dach. So kann vor allem auch in ländlichen Gebieten sonderpädagogische Förderung ortsnah angeboten werden. Für viele Kinder entfallen dadurch lange Fahrten zur Schule.
Das sind die Förderschulen im Kreis Recklinghausen
- Martin-Luther-King-Schule (LE, ESE)
- Hans-Christian-Andersen-Schule (Sprache/Primar)
- von Ketteler-Schule (LE, ESE, Sprache/Primar)
- Roßheideschule (LE, ESE, Sprache/Primar)
- Achtenbeckschule (LE, ESE, Sprache/Primar)
- Heinrich-Kielhorn-Schule (LE, ESE, Sprache/Primar)
- Martin-Luther-King-Schule (LE, ESE, Sprache/Primar)
- Albert-Schweitzer-Schule (LE, ESE)
- Fährmannschule (Sprache/Primar)
Förderschulen mit besonderem Schwerpunkt für den Kreis Recklinghausen
Förderschwerpunkt: „Sprache – Sekundarstufe I":
- Raoul-Wallenberg-Schule (Dorsten)
- Hasselbrinkschule (Bochum)
- Haldenwang-Schule (Dorsten)
- Jordan-Mai-Schule (Gladbeck)
- Glück-auf-Schule (Marl)
- Raphael-Schule (Recklinghausen)
- Schule Oberwiese (Waltrop)
- Christy-Brown-Schule (Herten)
- Löchterschule (Gelsenkirchen)
- Schule am Haus Langendreer (Bochum)
- Focus-Schule (Gelsenkirchen)
- Glückauf-Schule (Gelsenkirchen)
Grundlagen sonderpädagogischer Förderung
- Lernen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Sehen
- Geistige Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
Falls Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten wünschen, finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung kurze Erklärvideos und umfangreiche Informationen.
Im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung wird festgelegt, ob die Förderung zielgleich oder zieldifferent erfolgt. Die sonderpädagogische Förderung hat bei zielgleicher Förderung grundsätzlich das Ziel, die Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung nach den Vorgaben der allgemeinen Schule zu unterrichten und strebt damit Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen an.
AO-SF
Telefon: 02361/53-3034
Leichte Sprache
Sie brauchen Hilfe und manchmal mehr Unterstützung und Förderung.
Das können Lehrer sehen.
Oder die Eltern.
Oder der Kindergarten.
Man kann feststellen, ob ein Kind eine Behinderung hat.
Oder in seiner Entwicklung langsam ist.
Dazu muss ein Verfahren gemacht werden.
Ein Gesetz gibt das vor.
Das Gesetz heißt: Ausbildungsordnung Sonderpädagogischer Förderbedarf.
AO-SF ist die Abkürzung.
Die Schule hilft beim Antrag.
Der Antrag geht zum Schulamt.
Das Schulamt schaut, welche Hilfen Ihr Kind braucht.
Das Schulamt beauftragt zwei Lehrer.
Einen Sonderpädagogen und den Klassenlehrer.
Ein Sonderpädagoge kennt sich besonders gut aus.
Der Sonderpädagoge besucht das Kind in der Schule.
Die Lehrer reden und arbeiten mit dem Kind.
Danach schreiben die Lehrer einen Bericht.
Manchmal lädt das Gesundheitsamt das Kind zur Untersuchung ein.
Danach setzen sich alle zusammen.
- die Eltern
- der Sonderpädagoge
- der Lehrer
Den Bericht bekommt das Schulamt.
Eltern sind wichtig
Eltern haben Rechte.
Eltern sind die Experten für ihr Kind.
Eltern mit den Personen sprechen, die den Bericht machen.
Eltern auch alles lesen, was in den Bericht kommt.
Welche Hilfebereiche gibt es?
Es gibt die Bereiche:
- Lernen
- Sprache
- Hören (Hören und Kommunikation)
- Sehen
- Denken (Geistige Entwicklung)
- Bewegung (motorische Entwicklung)
- Gefühle (emotionale und soziale Entwicklung)
Das Schulamt entscheidet, ob das Kind einen Hilfebedarf hat.
Das Schulamt schlägt den Eltern eine Schule für das Kind vor.
Die Eltern können dagegen klagen.
Das heißt:
Die Eltern sagen: Wir sind nicht einverstanden.
An vielen Schulen gibt es Gemeinsames Lernen.
Dort lernen Kinder mit und ohne besondere Unterstützung gemeinsam.
Gemeinsames Lernen gibt es an
- Grundschulen
- Sekundarschulen
- Gesamtschulen
- Hauptschulen
- Realschulen und
- an manchen Gymnasien.
Übergänge
Wenn ein Kind in der Grundschulzeit sonderpädagogische Unterstützung benötigte, wurde ein Verfahren zur Ermittlung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes (AO-SF) durchgeführt. Benötigen Kinder zum Übergang in die Klasse 5 weiterhin Unterstützung, läuft der Übergang in die Sek I anders als für Kinder ohne Unterstützungsbedarf:
Im vierten Schuljahr (nach den Sommerferien) haben die Eltern die Möglichkeit, sich entweder für das Gemeinsame Lernen an einer allgemeinen weiterführenden Schule oder für eine Förderschule zu entscheiden. An den weiterführenden Schulen mit einem Angebot zum Gemeinsamen Lernen werden die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres Bildungsgangs und ihres sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs entweder zielgleich oder zieldifferent unterrichtet. Hinsichtlich der sonderpädagogischen Förderung gelten im Gemeinsamen Lernen die gleichen Vorgaben wie an den entsprechenden Förderschulen.
Elternwunsch Gemeinsames Lernen
Wahlmöglichkeiten bei zielgleicher Förderung
Wahlmöglichkeiten bei zieldifferenter Förderung
Wunsch einer vom Vorschlag abweichenden Schule
Elternwunsch Förderschule
Ansprechpersonen im Schulamt
Inklusionskoordination
Markus Ortmann
Telefon: 02361 / 53 2079
m.ortmann@kreis-re.de
Anna Bach
Tel.: 02361 / 532339
a.bach@kreis-re.de
Leichte Sprache
Dort bekommt Ihr Kind besondere Hilfe beim Lernen.
Das nennt man sonderpädagogische Unterstützung.
Ihr Kind kommt nach den Sommerferien in die Klasse 5.
In der neuen Schule gibt es auch Hilfe beim Lernen.
An vielen Schulen gibt es Gemeinsames Lernen.
Dort lernen Kinder mit und ohne besondere Unterstützung gemeinsam.
Sie haben zwei Möglichkeiten für Ihr Kind:
Eine Schule mit Gemeinsamem Lernen
oder eine Förderschule.
Darum führen Sie ein Gespräch mit einer Lehrerin oder einem Lehrer
Die Informationen hier können eine Hilfe sein,
wenn Sie mit Ihrem Kind über das Thema reden.
Ihr Kind bekommt Hilfe im Bereich
Lernen (LE)
oder
Geistige Entwicklung (GG).
Sie dürfen keine bestimmte Schule mit Gemeinsamem Lernen wünschen.
Das Schulamt schlägt eine Schule mit Gemeinsamem Lernen vor und hält dort einen Platz für Ihr Kind frei.
Dort melden Sie Ihr Kind an.
Förderschule
Sie können auch die Förderschule wählen.
Das Schulamt schlägt eine Förderschule vor und hält dort einen Platz für Ihr Kind frei.
Dort melden Sie Ihr Kind an.
Andere Unterstützungs-Bereiche
Ihr Kind bekommt Hilfe in einem dieser Bereiche
oder in mehreren.
- Emotionale und soziale Entwicklung (ESE)
- Sprache (SQ)
- Körperlich-motorische Entwicklung (KME)
- Sehen (SE)
- Hören und Kommunikation (HK)
Dann gehen Sie so vor:
Sie können das Gemeinsame Lernen wählen.
Sie können eine Schulform wünschen.
Diese Schulformen gibt es:
- Hauptschule,
- Sekundarschule,
- Realschule,
- Gesamtschule,
- Gymnasium.
Dann macht Ihr Kind den Schul-Abschluss wie die anderen Kinder in der Klasse.
Sie können auch die Förderschule wählen.
Besondere Ausstattungen
Einige Kinder benötigen an ihren Schulen besondere Ausstattungen:
Zum Beispiel Fahrstühle
oder Rollstuhlrampen
oder Hörverstärker
oder Schallschutz.
Ihr Kind kann auf die Schule gehen, wenn das an der Schule möglich ist.
Wen kann ich fragen?
Sie können die Lehrerinnen und Lehrer in Ihrer Schule fragen.Die kennen Ihr Kind gut und können Ihnen bei einer Entscheidung helfen.
Und Sie können uns im Schulamt fragen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wir wissen, wo Plätze in den Schulen frei sind.
Anna Bach
Mail: a.bach@kreis-re.de
Tel.: 02361 / 532339
Markus Ortmann
m.ortmann@kreis-re.de
Tel.: 02361 / 53 2079
Unterstützungssysteme/ Beratung
- Lernen (Julia Franken, Markus Ortmann, Sebastian Wozniak)
- Emotionale und Soziale Entwicklung (Oliver Bautz, Swenja Bolles)
- Sprachliche Qualifikation (Martina Kühne, Sabine Menken)
- Körperliche und Motorische Entwicklung (Klaus Beyer-Dannert)
- Unterstützte Kommunikation (Mike Höwische)
- Autismus (Regina Pokorny)
Leichte Sprache
Paulusstraße 47; 45657 Recklinghausen
Tel.: 02361/92 67 832-0
rsb-mitte@kreis-re.de
Kompetenzzentrum NRW - Kreis Recklinghausen
Ulrike Hach-Jantzen
Tel.: 02361/53 33 06
u.hach-jantzen@kreis-re.de
www.kt.re.nrw.de