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Beschwerdemanagement

Im Schulamt erreichen uns seitens der Eltern / Erziehungsberechtigten Kritik und Beschwerden zu folgenden Themenfeldern:

Für alle genannten Aspekte gilt, dass die Klärung des Sachverhalts zunächst in der Schule verortet ist. Das bedeutet, dass Gespräche in der Schule je nach Problemstellung mit z. B. dem/der Fachlehrer/in, der Klassenleitung und / oder der Schulleitung zu führen sind.

Zur Klärung des Sachverhalts in den Themenfeldern

  • Unterricht
  • Lehrerinnen, Lehrer und andere am Schulleben Beteiligte
  • Vorfälle in der Schule

die uns direkt, d.h. ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Schule im Schulamt erreichen, werden dann folgende Verfahrensschritte umgesetzt:

  • Die Beschwerdeführer erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Die Schule erhält den unbearbeiteten,originalen Beschwerdetext der Eltern / Erziehungsberechtigten und wird zu einer entsprechenden schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.
  • Die Stellungnahme wird schulfachlich geprüft.
  • Die Beschwerdeführer erhalten eine schriftliche Rückmeldung der zuständigen Schulaufsicht.

 Jegliche Kritik und Beschwerden sind grundsätzlich schriftlich darzulegen.