Beschwerdemanagement
Im Schulamt erreichen uns seitens der Eltern / Erziehungsberechtigten Kritik und Beschwerden zu folgenden Themenfeldern:
- Einzelnoten / Zeugnisnoten / Abschlüsse / Schulformwechsel (Informationsblatt zu Beschwerde und Widerspruch)
- Unterricht
- Lehrerinnen, Lehrer und andere am Schulleben Beteiligte
- Vorfälle in der Schule
Für alle genannten Aspekte gilt, dass die Klärung des Sachverhalts zunächst in der Schule verortet ist. Das bedeutet, dass Gespräche in der Schule je nach Problemstellung mit z. B. dem/der Fachlehrer/in, der Klassenleitung und / oder der Schulleitung zu führen sind.
Zur Klärung des Sachverhalts in den Themenfeldern
- Unterricht
- Lehrerinnen, Lehrer und andere am Schulleben Beteiligte
- Vorfälle in der Schule
die uns direkt, d.h. ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Schule im Schulamt erreichen, werden dann folgende Verfahrensschritte umgesetzt:
- Die Beschwerdeführer erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Die Schule erhält den unbearbeiteten,originalen Beschwerdetext der Eltern / Erziehungsberechtigten und wird zu einer entsprechenden schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.
- Die Stellungnahme wird schulfachlich geprüft.
- Die Beschwerdeführer erhalten eine schriftliche Rückmeldung der zuständigen Schulaufsicht.
Jegliche Kritik und Beschwerden sind grundsätzlich schriftlich darzulegen.