Landschaftsplanung- und gestaltung
Unser Hauptanliegen ist die Erhaltung der Lebensgrundlagen der Menschen - die langfristige Sicherung von natürlichen Ressourcen. Wichtige Bestandteile dieser Daseinsvorsorge sind, neben dem Schutz des Wassers und des Bodens, der Erhalt der natürlichen Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt. In dem dicht besiedelten Raum zwischen Emscher und Lippe gilt es zudem, den Freiraum in seiner natürlichen und gestalteten Vielfalt als Erholungsraum des Menschen zu sichern und zu entwickeln.
Instrumente zum Erhalt und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Die Landschaftsplanung fasst zentrale Instrumente zum umfassenden Erhalt und zur nachhaltigen Entwicklung der Landschaft zusammen. Ein Landschaftsplan liefert vor allem flächendeckende Konzepte zur langfristigen Entwicklung des „Außenbereiches“. Mit Entwicklungszielen beschreibt ein Landschaftsplan die Grundzüge der zukünftigen Landschaftsentwicklung – mit der Festsetzung der besonders wertvollen Teile von Natur und Landschaft - z.B. Naturschutzgebieten - stellt er die wesentlichen Naturräume unter Schutz – und setzt weiterhin die Maßnahmen fest, mithilfe derer diese Naturräume gepflegt und entwickelt werden.
Die Instrumente der weiteren Landschaftsgestaltung sind vielfältig und bieten Möglichkeiten, die Vorgaben der Landschaftsplanung umzusetzen. Auf vertraglicher Basis mit Grundstückseigentümern können Pflege- oder Gestaltungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten durchgeführt werden. Zur nachhaltigen Entwicklung der Schutzgebiete und Naturdenkmale im Kreisgebiet werden die notwendigen Schutz- und Pflegemaßnahmen geplant, koordiniert und kontrolliert.
Der Vertragsnaturschutz verfolgt das Ziel, durch Extensivierung der Flächenbewirtschaftung auf freiwilliger Basis einen Beitrag zur Erhaltung, Entwicklung und Pflege der Lebensgrundlagen von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu leisten. Kerninhalt ist die Erhaltung der Kulturlandschaft durch Natur- und Umweltschutz bei gleichzeitiger Sicherung der landwirtschaftlichen Existenzen.
Landschaftsplanung
Natur und Landschaft unterliegen den immer vielfältiger werdenden Einflüssen verschiedenster Nutzungen im Raum. Da sich diese in ständigem Wandel befinden und um den aktuellen Herausforderungen des Natur- und Artenschutzes gerecht zu werden, bedarf es der Landschaftsplanung. Sie dient der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege und formuliert die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen unter Beachtung aller ökonomischen und ökologischen Belange.
Wie im Naturschutzgesetz des Landes NRW beschrieben, obliegt es den Kreisen und kreisfreien Städten für ihren baulichen Außenbereich Landschaftspläne aufzustellen und als Satzung zu beschließen.
Freiraumentwicklungskonzept des Kreises RecklinghausenBaumfällungen
Bäume sind in vielerlei Hinsicht von Bedeutung für uns Menschen. Auch und besonders außerhalb des Waldes und in der freien Landschaft haben sie wichtige Funktionen z.B. als Landschaftsprägende Elemente, als Lebensraum für Tiere, als Luftfilter und Sauerstoffspender und als Windschutzelemente.
Daher ist es in allen Schutzgebieten des Kreises generell verboten, außerhalb des Waldes gelegene Einzelbäume, Baumreihen oder Baumgruppen zu beschädigen oder in anderer Weise in ihrem Wachstum zu gefährden. Dies gilt im Außenbereich für alle Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile.
Auf Antrag kann die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von dem Verbot innerhalb der Schutzgebiete erteilen. Außerdem sind unabhängig von Schutzgebietsgrenzen die Vorschriften des Artenschutzes zu beachten.
Bei Maßnahmen, die zur Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung oder zur Beseitigung eines Notstands unmittelbar erforderlich sind, ist die Untere Naturschutzbehörde zu unterrichten.
Onlineantrag auf Baumfällung im Kreis Recklinghausen
Im bebauten Innenbereich sind die Städte eigenverantwortlich zuständig, hier greifen kommunale Baumschutzsatzungen*.
Weitere Informationen finden Sie zu den einzelnen Städten unter folgenden Links:
Datteln
Marl
Oer-Erkenschwick
*In den Städten Haltern am See, Herten und Dorsten gibt es zur Zeit keine Baumschutzsatzung.
Naturschutzgebiete
Ein Landschaftsbereich wird nach § 23 BNatSchG per Verordnung als Naturschutzgebiet (NSG) festgesetzt, wenn dies erforderlich ist :
1. zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder
3. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils.
Die Festsetzung dieser strikten Schutzkategorie kann auch zur Herstellung oder Wiederherstellung einer Lebensgemeinschaft oder Lebensstätte getroffen werden.
In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes, seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, ist es möglich, Naturschutzgebiete für sportliche Zwecke zugänglich zu machen. Die jeweiligen NSG-Verordnungen können außerdem Verhaltensregeln für Erholungssuchende festsetzen.
Informationen über Naturschutzgebiete bzw. die jeweils geltenden Bestimmungen sind bei der Unteren Naturschutzbehörde (Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung bei kreisfreier Stadt) erhältlich.
Im Kreis Recklinghausen sind zurzeit 76 Naturschutzgebiete ausgewiesen, die insgesamt rund 8,9% seiner Fläche einnehmen.
Naturschutzgebiet "Westruper Heide" / Westruper Heide auf neuen Wegen
Naturschutzgebiet "Bachsystem des Wienbaches"
Naturschutzgebiet "Becklemer Busch"
Naturschutzgebiet "Hertener Schlosswald"
Naturschutzgebiet "Holtwicker Wachholderheide"
Naturschutzgebiet "Schultendille", "Weißes Venn und Geisheide", "Borkenberge"
Vertragsnaturschutz
Der Vertragsnaturschutz verfolgt das Ziel, durch Extensivierung der Flächenbewirtschaftung auf freiwilliger Basis einen Beitrag zur Erhaltung, Entwicklung und Pflege der Lebensgrundlagen von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu leisten. Kerninhalt ist die Erhaltung der Kulturlandschaft durch Natur- und Umweltschutz bei gleichzeitiger Sicherung der landwirtschaftlichen Existenzen.
Der Kreis Recklinghausen hat ab dem 1. Juli 2000 die Zuständigkeit für die ehemaligen Landesprogramme des Vertragsnaturschutzes übernommen und diese ins Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Recklinghausen integriert. Informationen zur Förderung und Förderkulisse entnehmen Sie bitte den Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz (Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr – III-1-63.06.09.01.000011)
Im Anhang 1 befinden sich die Bewirtschaftungspakete. Der Anhang 2 zeigt Kombinationsmöglichkeiten bei der Förderung.
Auf der Seite des LANUV sind viele aktuelle Informationen für alle Interessenten einzusehen.
Bitte beachten!
Den Grundantrag auf Zuwendungen im Vertragsnaturschutz für den Verpflichtungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029 ist nur digital bei der Landwirtschaftskammer (ELAN) bis zum 30.06.2024 zu stellen.
Hier gehts zum Merkblatt: Grundantrag
Der Antrag auf Auszahlung der Zuwendung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 - 31.12.2024 ist nur digital bei der Landwirtschaftskammer bis zum 15.05.2024 zu stellen.
Hier gehts zum Merkblatt: Auszahlungsantrag
Sie haben Fragen zum Vertragsnaturschutz? Möchten sich beraten lassen?
Möchten als Vertragsnehmer Kontakt aufnehmen?
Melden Sie sich bitte unter folgendem Kontaktformular.
Eine persönliche Beratung ist vorzugsweise nur telefonisch oder über das Kontaktformular möglich.
Biodiversität im Kreis Recklinghausen
Die untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen geht neue Wege um Artenvielfalt im Kreis noch besser zu erhalten und zu fördern. Neben der langjährigen Unterstützung nachhaltiger Landwirtschaft und der Pflege der Naturschutzgebiete im Kreis, gibt es auch zahlreiche weitere Projekte, die der Biodiversität im Vest Recklinghausen dienen.
Welche Projekte zum Thema Biodiversität der Kreis Recklinghausen konkret umsetzt und was Sie dazu beitragen können, unsere Natur in ihrem Artenreichtum zu erhalten und zu schützen, erfahren Sie in den einzelnen Fenstern/Links.
Viel Spaß beim Stöbern und Entdecken!
Landschaftsschutzgebiete
Nach § 26 Bundesnaturschutzgesetz werden Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen
- zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Aufgrund seiner Lage am Rande des Ballungsraumes Ruhrgebiet trägt der Kreis Recklinghausen eine besondere Verantwortung für den Erhalt von Natur und Landschaft. Seine Grünland- und Ackerfluren, Wälder, Hecken, Baumreihen und Gewässer übernehmen Funktionen als ökologische Ausgleichsräume für eine stark beanspruchte Industrieregion. Sie bieten Rückzugs- und Lebensräume für Tiere und Pflanzen und sind für die Menschen unverzichtbare Lebensgrundlagen und Erholungsräume, die der nachhaltigen Sicherung bedürfen.
Dieser besonderen Verantwortung haben die Naturschutzbehörden beim Kreis Recklinghausen und bei der Bezirksregierung Münster Rechnung getragen und große Teile der unbesiedelten Landschaft als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen bzw. festgesetzt. So gibt es im Kreis Recklinghausen zurzeit 108 Landschaftsschutzgebiete, die insgesamt ca. 2/3 der Kreisfläche umfassen.
Mit der Ausweisung sind Regelungen verbunden, die den Schutz der Landschaft für Tiere, Pflanzen und Menschen gewährleisten sollen. Pflege und Optimierung erfolgen im Gegensatz zu den sonstigen Schutzfestsetzungen aufgrund des Landschaftsschutzes nicht.
In Landschaftsschutzgebieten besteht dagegen das Ziel, den Gesamtcharakter der Landschaft und die Funktionen für Natur und Landschaft zu erhalten. Deshalb sind hier die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie die ruhige, landschaftsbezogene Erholung weiterhin möglich.
Im Einzelnen sind die in Landschaftsschutzgebieten festgelegten Verbote und die von diesen Verboten unberührten Tätigkeiten in der Landschaftsschutzverordnung (LaSchVO) und den Landschaftsplänen des Kreises Recklinghausen festgelegt. Die Untere Landschaftsbehörde kann von den Verboten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen bzw. Befreiungen erteilen.
Eine Liste der aktuellen Landschaftsschutzgebiet im Kreis Recklinghausen finden Sie hier.
Verordnungstext der LaSchVO
Die Textfassung der Landschaftsschutzgebietsverordnung, vom 8.11.2012, finden Sie hier.
Die Textfassung zur ersten Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 23.3.2017, finden Sie hier.
Karten der LaSchVO
Die einzelnen Karten sowie eine Übersichtskarte der LaSchVO finden Sie hier nachfolgend:
Übersichtskarte
Detailkarte 1
Detailkarte 2
Detailkarte 3
Detailkarte 4
Detailkarte 5
Detailkarte 6
Detailkarte 7
Detailkarte 8
Detailkarte 9
Detailkarte 10
Detailkarte 11
Detailkarte 12
Hinweis:
Die Kreissatzung (Landschaftsplan) hebt die jeweilige Verordnung (hier: LaSchVO) der Bezirksregierung Münster auf.
Mit der Rechtskraft der Landschaftspläne Haltern (14.7.2016) , Lippe (19.12.2018) und OstVest (18.05.2020) sind die Landschaftsschutzgebiete der LaSchVO im jeweiligen Landschaftsplan außer Kraft getreten.
Geschützte Landschaftsbestandteile
Auch Landschaftselemente wie Heckensysteme, Baumgruppen und Geländestufen können zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder Abwehr schädlicher Einwirkungen als Geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz festgesetzt werden.
Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.
Im Kreis Recklinghausen sind insgesamt 97 Geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt. Der überwiegende Teil der nach § 29 BNatSchG geschützten Landschaftsbestandteile liegt in rechtskräftigen Landschaftsplänen. Alle übrigen sind jeweils über eine Verordnung der Bezirksregierung Münster ausgewiesen.
Das Naturschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen legt zudem fest, dass alle Anpflanzungen außerhalb des Waldes und im baulichen Aussenbereich, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden sowie alle Wallhecken gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile sind.
Hier finden Sie eine Liste aller geschützten Landschaftsbestandteile im Kreis Recklinghausen
Naturdenkmale
Naturdenkmale
Nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) können Naturdenkmale als Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis 5 ha festgesetzt werden, soweit ihr besonderer Schutz aus:
a.) wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder
b.) wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.
Diese Naturdenkmale werden durch den Kreis Recklinghausen regelmäßig kontrolliert und im Bedarfsfall gepflegt.
Die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung eines Naturdenkmals führen können, sind verboten.
Kartenansicht Naturdenkmale: geoatlas regioplaner.de
Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG
Der § 30 des BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) untersagt Maßnahmen und Handlungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu einer Zerstörung folgender Lebensräume bzw. Biotope führen können:
1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
3. offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-Blockhalden und Hangschuttwälder.
u.a.
diese Liste wird durch die Maßgaben des Landesnaturschutzgesetzes noch um einige NRW-typische Biotope ergänzt.
Diese Biotope sind per Gesetz geschützt, d.h. es muss zu ihrem Erhalt nicht unbedingt eine Schutzgebietsausweisung als Naturschutzgebiet erfolgen.
Im Kreis Recklinghausen liegen derzeitig (Stand 2019) 1371 erfasste Biotope mit einer Gesamtfläche von mehr als 700 Hektar. Die größte zusammenhängende Biotopfläche mit 42 ha liegt in der Westruper Heide, die kleinste, ein stehendes Gewässer von 77 qm, in Haltern.
Alle Daten und Abgrenzungen der geschützten Biotope finden Sie auf den Seiten des LANUV, wenn Sie dem Link unten auf der Seite folgen.
Parallel dazu erhalten Sie bei uns auch Auskünfte über Biotope, die nicht durch den § 30 des BNatSchG streng geschützt werden. Diese sind im Biotopkataster des LANUV erfasst.
Eine interaktive Kartenanwendung bietet zu diesem Thema das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) an.
Weitere Informationen zu gesetzlich geschützten Biotopen erhalten Sie bei uns oder, bezogen auf die Biotope in Ihrem Wohnort, auch bei Ihrer Stadtverwaltung.
„Natürlich Stimberg“ –Naturschutzmaßnahmen und Besucherlenkung
Salamanderpest im Kreis Recklinghausen
Seit einigen Jahren ist der Feuersalamander in Deutschland durch den Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans (kurz Bsal) bedroht. Dieser Pilz befällt die Haut der Tiere lässt offene Wunden und Geschwüre entstehen und führt fast immer zum Tod.
Im Winter 20/21 wurden leider die ersten infizierten Tiere im Süden Castrop-Rauxels gefunden und es besteht die Gefahr, dass der Pilz sich weiter nach Norden ausbreiten könnte.
Foto: © Jonas Virgo, Ruhr-Universität Bochum (2020)
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Der Kreis Recklinghausen schützt, betreut und pflegt die Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, und geschützten Landschaftsbestandteile sowie die nach dem Naturschutzgesetz geschützten Biotope.
Jedem dieser besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft ist jeweils ein Schutzzweck und ein oder mehrere Entwicklungsziele zugeordnet.
Um die nachhaltige Entwicklung und die Erhaltung der Gebiete sicherzustellen werden von dem Ressort 70.2 als Unterer Naturschutzbehörde die Ziele koordiniert und die notwendigen Schutz und Pflegemaßnahmen geplant und durchgeführt.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist z.B. der Erhalt alter Kulturlandschaften. Diese Landschaftstypen bilden, da sie nicht so intensiv landwirtschaftlich genutzt werden, oft einen Lebensraum für viele wertvolle Tier- und Pflanzenarten.
So sind insbesondere Heiden, Sandtrockenrasen, feuchte und insbesondere magere Wiesen und Weiden aber auch Weg- oder Ackerraine, Streuobstbestände, Hecken und Wallhecken von besonderer Bedeutung für die Vielfalt und den Artenreichtum einer Landschaft.
Die moderne Maschinennutzung und Intensivierung der Landwirtschaft, insbesondere die Veränderungen in der traditionellen Landbewirtschaftung, gefährden diese Rückzugsräume. Ohne einen Schutz und ohne kontinuierliche Pflege würden zudem viele Gebiete ihre Strukturvielfalt einbüßen und zu artenarmen "Standardlandschaften" verkommen. Gerade die Strukturvielfalt, die Fülle von unterschiedlichen Lebensräumen in der Landschaft garantieren aber eine hohe Anzahl seltener, schützenswerter und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, die mit ihren sehr speziellen Ansprüchen sehr spezielle Lebensgemeinschaften bilden. Diese hohe Anzahl von unterschiedlichen Arten ist wünschenswert und wird unter dem wissenschaftlichen Begriff „Biodiversität“ zusammengefasst. Eine hohe Biodiversität ist in den allermeisten Bereichen und Flächen Ziel der pflegenden und gestaltenden Maßnahmen die der Kreis Recklinghausen ergreift.
Nachfolgend seien nun einige Beispiele für sinnige Pflege und Gestaltungs - Regenerationsmaßnahmen beschrieben die in Schutzgebieten des Kreises von Fachdienst Umwelt in Angriff genommen wurden.
Westruper Heide auf neuen Wegen
NSG Die Burg - Wiederherstellung eines alten Gewässerabschnittes am Grenzgraben
Anbindung von Altmäandern am Grenzgraben und Verlegung des Burggraben
Gesetzliches Vorkaufsrecht
Seit 25.11.2016 ist das Landesnaturschutzgesetz NRW (LNG NRW) rechtskräftig.
Dieses Gesetz regelt das Vorkaufsrecht neu.
Bisher wurde das Vorkaufsrecht vom Träger der Landschaftsplanung, bei den Kreisen und kreisfreien Städten, ausgeübt.
Nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW (LNG NRW) wird das Vorkaufsrecht zukünftig durch die höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung, für den Kreis Recklinghausen von der Bez.Reg. Münster, ausgeübt.
Ein Internetkataster ist ab dem 01.03.2022 eingeführt worden:
Das Verzeichnis (i.V.m. dem Internetkataster „VOKAR“) steht auf OPEN NRW (Open Data Open.NRW) ab dem 01.03.2022 für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Erst zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung werden die neuen Vorkaufsrechte rechtlich wirksam und können vollzogen werden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.lanuv.nrw.de/natur/vokar
Bitte senden Sie alle relevanten Verträge von Grundstücksverkäufen, die nach dem 25.11.2016 erstellt wurden, an die :
Bezirksregierung Münster
Dezernat 51
Nevinghoff 22
48147 Münster
Ein Wolf im Kreis Recklinghausen?
Im April 2018 kam es zu einem Schafsriss in Schermbeck im Kreis Wesel, der nach der DNA Analyse einem weiblichen Wolf mit der Kennung GW954f aus einem Rudel in Niedersachsen zugewiesen werden konnte.
Dieser Wolf konnte dann in den folgenden Monaten immer wieder durch Nutztier- und Wildtierrisse, sowie Kot und Urinspuren in den Kreisen Wesel und Bottrop nachgewiesen werden, so dass davon ausgegangen wird, dass dieses Tier offenbar standorttreu geworden ist
Vor diesem Hintergrund hat das Umweltministerium NRW in dem betreffenden Landschaftsraum
.(Foto: Katharina Granzow, © Nina Granzow Photography)
mit Wirkung zum 01.10.2018 erstmals ein "Wolfsgebiet" in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen. Das "Wolfsgebiet Schermbeck" umfasst einen bedeutenden Anteil des Naturparks Hohe Mark mit seinen ausgedehnten Wäldern und angrenzenden Kulturlandschaften. In einem Wolfsgebiet werden Tierhalter und Herdenschutzmaßnahmen gezielt unterstützt und gefördert.
Neben der ortstreuen Wölfin GW954f konnte das LANUV im April das Vorkommen eines weiteren männlichen Wolfes mit der Kennung GW1587m im Wolfsgebiet Schermbeck bestätigen. Seither wurde dieser Wolf auch in den zurückliegenden Monaten anhand mehrerer Losungsfunde im Gebiet nachgewiesen. Damit steht nun nach bundesweit abgestimmten Monitoringstandards fest, dass sich im Wolfsgebiet Schermbeck zwei Wölfe dauerhaft aufhalten.
Ein weiterer Wolf in der Hohen Mark:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt weitere Wolfsnachweise im Bereich der Hohen Mark.
Aufgrund der genetischen Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen konnte ein weiblicher Wolf mit der Kennung GW1800f erstmalig anhand von drei Losungsfunden erfasst werden. Die Nachweise erfolgten im Kreis Borken und in Haltern am See im Kreis Recklinghausen. GW1800f stammt aus dem Niedersächsischen Rudel Schneverdingen wie die ebenfalls aus diesem Rudel stammenden Wölfe im Territorium Schermbeck.
Von dieser Wölfin sind bislang keine Haustierrisse bekannt.
.(Foto: Katharina Granzow, © Nina Granzow Photography)
Teil dieses „Wolfsgebietes“ ist unter anderen auch die Stadt Dorsten im Kreis Recklinghausen.
Alle Informationen zum Wolf in NRW finden sie auf folgender Seite:
hier finden Sie auch Informationen über die Wolfsnachweise sowie Adressen für Tierhalter und eine Liste der aktuellen Wolfsberater in NRW.
Auch in einem Wolfsgebiet ist es äußerst unwahrscheinlich einem Wolf zu begegnen. Wölfe meiden die Menschen. Doch auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, so ist es jedoch auch nicht unmöglich, dass ein Wolf, der sich in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft bewegt, von Menschen gesehen wird und ihren Weg kreuzt.
Wie verhalte ich mich, wenn ich einem Wolf begegne?
• Bleiben Sie stehen, versuchen Sie nicht wegzulaufen
• Versuchen Sie nicht, sich dem Wolf zu nähern, ihn anzufassen oder zu füttern
• Vergrößern sie den Abstand, indem Sie sich langsam zurückziehen.
• Man kann einen Wolf vertreiben, indem man ihn laut anspricht, in die Hände klatscht und mit dem Armen winkt.
• Hunde sollten angeleint und nah beim Hundehalter bleiben.
• Melden Sie die Sichtung eines Wolfes direkt den zuständigen Behörden.
Im Bereich des "Wolfsgebietes Schermbeck" stehen für Hinweise auf Wölfe sowie für eine erste Beratung bei Nutztierrissen die örtlichen Wolfsberater sowie das LANUV als Ansprechpartner bereit.
Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV : 0201-714488
Wolfsberater:
• Winfried Hardes, Regionalforstamt Ruhrgebiet, tel: 0231 2217869, mobil: 0171 5872683, email: winfried.hardes@wald-und-holz.nrw.de
• Niels Ribbrock, Kreis Recklinghausen + ehem. TÜP Haltern, tel: 02369 77505, mobil: 0160 4373477, email: ribbrock.biostation-re@t-online.de
Dürfen Wölfe gejagt werden?
Nein, ein gesunder, wilder Wolf darf weder gejagt, getötet oder gefangen werden, er steht in der gesamten EU unter strengem Schutz. Bei Missachtung drohen hohe Geld oder sogar Haftstrafen.