Angebot Naturdenkmale
Nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) können Naturdenkmäler als Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis 5 ha festgesetzt werden, soweit ihr besonderer Schutz aus:
- wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen erforderlich ist.
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.
Mehr zu den Naturdenkmälern im Kreis Recklinghausen sowie eine Kartenansicht finden Sie hier.
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