Leistung Schwerbehinderung - Antragsstellung und Datenschutz
Zur Bearbeitung ihres Antrages auf einen Schwerbehindertenausweis benötigen wir verschiedene Angaben. Wir bitten Sie daher, einen Erstantrag oder, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat bzw. neue Gesundheitsstörungen hinzugekommen sind, einen Änderungsantrag mit Hilfe des Antragsvordruckes zu stellen.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, das Antrags-Formular zu erhalten:
- Antragsvordrucke zum Herunterladen (.pdf)
- Info-Blatt Nachteilsausgleich
- Info-Blatt Datenschutz Grundverordnung
- Online-Antrag mit ELSA.NRW
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie den Antrag online am PC ausfüllen und über das Internet an die Kreisverwaltung Recklinghausen übermitteln, müssen Sie auf jeden Fall zusätzlich einen Ausdruck mit persönlicher Unterschrift abgeben.
Antragsformulare erhalten Sie im Allgemeinen auch bei Ihrer Stadtverwaltung, z.B. im Bürgerbüro. Antragsformulare gibt es auch bei Behindertenverbänden oder in Betrieben und Dienststellen bei den Vertretungen für schwerbehinderte Menschen.
Schwerbehinderte können in Nordrhein-Westfalen online nachschauen, wie weit die Bearbeitung ihrer Anträge ist. Auch Ausweisfotos können elektronisch übermittelt werden.
Die neuen Online-Angebote finden Sie unter der Web-Adresse www.sgbix-online.nrw.de.
Auf dieser Seite befinden sich unten drei Überschriften mit Erläuterungen, unter denen Sie Ihre Auswahl treffen können:
- Elektronische Antragstellung (ELSA)
- Stand der Antragsbearbeitung (VRONI)
- Hochladen von Foto-Dateien (ELISA)
Die entsprechende Seite öffnet sich, wenn Sie mit der Maus auf eine der Überschriften klicken.
Für den Einblick in den Stand der Antragsbearbeitung benötigen Sie Ihr aktuelles Geschäftszeichen. Dieses beginnt mit den Ziffern „52“ und steht auf Ihrem Ausweis bzw. auf allen Schreiben des Kreises in Ihrer Schwerbehindertenangelegenheit.
Für das Hochladen von Foto-Dateien benötigen Sie das Geschäftszeichen sowie zusätzlich eine PIN, die Ihnen mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt wurde. Sie können auf der Seite ELISA bei Bedarf jederzeit auch eine neue PIN anfordern.
Weitere Informationen zum Thema Schwerbehinderung finden Sie hier.
-
Schwerbehindertenangelegenheiten
Fachdienst 59
- Herr Koch (Fachdienstleiter)