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Angebot Historische Urkarten

Urkarte

Die Urkarte ist das Urstück der Flurkarte. Im Kreisgebiet gibt es ca. 1.300 historische Urkarten aus dem Zeitraum von 1820 bis 1888, welche in einer interaktiven Karte eingesehen werden können.

Die historischen Urkarten wurden hierfür eingescannt, georeferenziert und ein Umring pro Karteninhalt erstellt. Die Umringe der Karten werden - mit geringen Abweichungen in der Lagegenauigkeit - im geoatlas des Kreises dargestellt. Die zugehörige Urkarte kann entweder als Gesamtkartenwerk (annähernd blattschnittslos) oder durch einen Klick auf einen Umring als Einzelkarte in der Darstellung mit Kartenrand angezeigt werden. Der Kartenrand enthält weitere Informationen zur Karte.

Der digitale Datenbestand der Urkarten steht in den Bereichen der abgebildeten Umringe zur Verfügung und wird stetig erweitert.

Zur Darstellung der historischen Urkarten im geoatlas

 

Das Video zeigt Ihnen, wie Sie die historischen Urkarten einsehen können.
Zum Vergrößern des Videos klicken Sie bitte auf das entsprechende Symbol unten rechts.

Hier finden Sie die Informationen zu den historischen Urkarten.
 

Darstellung der Urkarten in heutiger räumlicher Lage

Eine blattschnittslose Darstellung mit räumlichem Bezug zur heutigen Zeit steht als Gesamtkartenwerk zur Verfügung, so dass aktuelle Adresssuchen und Positionierungen den Bezug zur Urkarte ermöglichen. Der Gesamtkartenlayer setzt sich aus den verschiedenen Urkarten zusammen. Bei Überlagerungen von Urkarten an der gleichen Position, wie z.B. durch Nebenzeichnungen, wird technisch bedingt nur eine davon dargestellt.

Die Lage- und Passgenauigkeit der Karten kann zur heutigen Lage variieren. Ursachen hierfür liegen in der Anzahl der verfügbaren identischen Passpunkte von damals und heute, welche für die Georeferenzierung der Urkarten benötigt werden und teilweise im Papierverzug der über 200 Jahre alten Karten.

Die Urkarten können mit der aktuellen Katasterkarte, Luftbildern sowie historischen Luftbildern gemeinsam dargestellt werden.

 

Adresssuche

Hinweis:
Popup-Fenster müssen im Browser zugelassen sein. 
 

 

 

 

 

 

Verwendungsvorbehalt

Es ist zu beachten, dass in vielen Fällen für die Interpretation der Urkarten Einsicht in die dazugehörenden Vermessungsrisse und vermessungstechnischer Sachverstand erforderlich sind.

Bei Fragen ist Ihnen der Bürgerservice des Fachdienstes Kataster und Geoinformation gerne behilflich (E-Mail: katasteramt@kreis-re.de; Telefon: 02361/53-3041).

Bei Bedarf können gebührenpflichtige Identitätsbescheinigungen erstellt werden.

 

Nutzungsbedingungen

Die Verantwortung für die sachgerechte Verwendung der abgerufenen Daten liegt beim Nutzer selbst. Der Kreis schließt eine Haftung für eine fehlerhafte Verwendung der Daten aus. Mit Nutzung der Anwendung verpflichtet sich der Anwender diese Bedingungen einzuhalten.

 

Definition der Kartenwerke

Übersicht:

Gesamtübersichten einer Gemeinde der preußischen Uraufnahme mit Einteilung in die damals gültigen Fluren.

Urkarten:

Detaillierte Kartendarstellung des Urkatasters, welche im Zuge der allmählichen Neuvermessung entstanden ist. Die Urkarten enthalten neben den Flurstücken, dessen Grenzen und Gebäuden auch die wesentlichen Straßen-, Gewässer- und Gewannenbezeichnungen. Die Änderungen und Fortschreibungen an Grenzen und Gebäuden wurden mit roter Farbe in diese Karten eingetragen. Meist wurden diese Urkarten auf witterungsbeständigem bzw. verzerrungsfreiem Karton gefertigt.

Beiblätter:

Bei Unlesbarkeit, mangelnder Genauigkeit der Kartenherstellung oder Unübersichtlichkeit durch zu viele Fortschreibungen wurden die Urkarten durch erneute Zeichnungen des aktuellen Bestandes ersetzt. 

Supplementkarte:

Zum Zwecke der maßstäblichen (vergrößerten) Abbildung von Veränderungen, insbesondere auch wenn sich die Eintragung des "Neuen" Bestands auf Grund des Maßstabs oder Abbildungszustands in der eigentlichen Flur- oder Amtskarte als unpraktikabel erwies, erfolgte eine Neukartierung dieses Ausschnitts auf einem separaten Karton. Diese Supplemente können aus nur einem zu teilenden Grundstück aber auch einer (fast) vollständigen Inselkarte bestehen.

Planblätter:

Bei Fortschreibungen des Katasters aufgrund öffentlich-rechtlicher Bodenordnungsverfahren wurde der aktuelle Katasternachweis durch einen neuen rechtskräftigen Zustand ersetzt. Dies geschah mittels der maßstäblichen Pläne der Bodenordnungsbehörden.

Fachdienst
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