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Leistung Verkehrswert

Der Verkehrswert bzw. der Preis eines Grundstücks bildet sich auf dem Grundstücksmarkt und ist das Ergebnis von Angebot und Nachfrage. In vielen Bereichen unseres Wirtschafts- und Rechtslebens ist der Verkehrswert eines Grundstücks von Interesse, ohne dass ein Verkauf des Grundstücks unter den v.g. Bedingungen eines freien Marktes stattfinden soll. Beispielhaft sei hier als Anlass die Erbauseinandersetzung, Vermögensausgleiche im Ehescheidungsverfahren, Zwangsversteigerungs- und Enteignungsverfahren erwähnt.

Gemäß § 194 BauGB wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäfts­verkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf gewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Auf schriftlichen Antrag Berechtigter erstellt der Gutachterausschuss Wertgutachten über den Verkehrswert unbebauter und bebauter Grundstücke, sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken einschließlich Miet- und Pachtwerte.

Termine sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Hier erhalten sie weitere Informationen zum Thema Gutachterausschuss.

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