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Leistung Kaufpreissammlung

Eine wesentliche Aufgabe der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung. Notare und andere Stellen sind nach § 195 BauGB verpflichtet, Abschriften beurkundeter Kaufverträge und sonstige den Grundstücksmarkt betreffende Unterlagen den Gutachterausschüssen zu übersenden. Die Verträge werden durch die Geschäftsstelle nach Weisung des Gutachterausschusses ausgewertet. Die Kaufpreissammlung wird um notwendige beschreibende preis- bzw. wertrelevante Daten ergänzt, so dass der Gutachterausschuss einen bestmöglichen Einblick in den Grundstücksmarkt erhält.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Die Abgabe von Auskünften und Auswertungen aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ist ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig (siehe § 195 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 10 GAVO NRW).

Termine sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

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