Archiv
Zwischenarchiv
Im Zwischenarchiv befinden sich alle Akten der Verwaltung, die für die laufende Sachbearbeitung nicht benötigt werden und deren gesetzliche Aufbewahrungsfristen noch nicht abgelaufen sind. Diese Akten stehen jedoch weiterhin in der Verantwortung des jeweiligen Fachamtes. Nach Ablauf der für die jeweiligen Akten spezifischen Aufbewahrungsfristen entscheidet das Archiv in Rücksprache mit dem Fachamt, ob die Akten endgültig vernichtet oder in das Endarchiv übernommen werden. Akteneinsicht aus dem Zwischenarchiv erfolgt nur bei dem zuständigen Fachdienst in dessen eigener Verantwortung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (Archivgesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Sondergesetze) nach selbstständiger Absprache mit dem Fachamt/Fachdienst.
Endarchiv
Im Endarchiv werden alle Akten und sonstigen Unterlagen aufbewahrt, die aus gesetzlichen, historischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Gründen nicht vernichtet werden dürfen bzw. nicht vernichtet werden sollten. Weiterhin verfügt das Archiv über unterschiedliche Literatur betreffend die Städte, den Kreis, das Land NRW und Deutschland sowie diverse Personen.