Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Volljährigen mit Wohnsitz im Kreisgebiet Recklinghausen, die nicht bei einer kreisangehörigen Stadt- oder bei der Kreisverwaltung beschäftigt sind. Die Teilnahme erfolgt durch Zusenden des Kontaktformulars als Los mit vollständigen Angaben der E-Mail-Adresse, der Anrede, des Namens, der Wohnadresse, der Telefonnummer und mit der individuellen Vervollständigung des Satzes: „Ich mache gerne Urlaub im Vest, weil…“. Jeder Haushalt darf nur ein Mal teilnehmen; mehrfach einsendende Haushalte werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Verlosung erfolgt im Übrigen unter allen von den Teilnahmeberechtigten rechtzeitig bis zum Teilnahmeschluss am Sonntag, 02.08.2020, 24:00 Uhr, zugesandten Kontaktformularen. Die Gewinner werden ausgelost und benachrichtigt. Es besteht kein Anspruch auf einen Gewinn. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Verlost werden mindestens zehn Gutscheine zur unentgeltlichen Nutzung eines Doppel-/Zweibett-Zimmers für zwei Personen mit Frühstück in dem darauf angegebenen Übernachtungsbetrieb (Hotel, Pension) und zur Einlösung innerhalb des Aktionszeitraum bis inkl. 01.11.2020. Die Gutscheine sind personengebunden und daher nur durch den jeweiligen Gewinner selbst zusammen mit einer Begleitperson einlösbar. Bei der Einlösung weist sich der Gewinner durch einen gültigen Lichtbildausweis aus. Eine Auszahlung des Gutscheins ist ausgeschlossen. Sofern er nicht innerhalb des Aktionszeitraums eingelöst wird, verfällt er. Bei Verlust wird er nicht ersetzt.
Mit Zusendung des Kontaktformulars zwecks Teilnahme an der Aktion erklärt sich der Absender damit einverstanden, dass die übermittelten Daten bis zum vollständigen Abschluss der Aktion durch die Durchführenden gespeichert und verarbeitet werden. Jeder Teilnehmer erklärt sich damit zugleich einverstanden, dass sein Satz „Ich mache gerne Urlaub im Vest, weil…“ öffentlich, unentgeltlich und unbefristet durch die Durchführenden verwendet werden darf. Er erklärt sich weiter im Falle eines Gewinns damit einverstanden, dass sein Nachname, Wohnort und sein Satz „Ich mache gerne Urlaub im Vest, weil…“ öffentlich verwendet werden dürfen sowie bei Einlösung des Gutscheins im Übernachtungsbetrieb er durch einen Vertreter einer Pressestelle der Durchführenden persönlich kontaktiert werden darf, um einen O-Ton zur Aktion abzugeben und ggf. für eine Presseinfo fotografiert zu werden.
Durchführende sind der Kreis Recklinghausen und seine kreisangehörigen Städten in Kooperation mit den teilnehmenden Übernachtungsbetrieben.