Untere Wasserbehörde - Sachgebiet Abwasser
Das Sachgebiet „Abwasser“ umfasst die Aufgabengebiete, in denen sich die Mitarbeiter*innen mit der Behandlung und Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser beschäftigen.• Niederschlagswasser: von bebauten oder befestigten Flächen abfließendes Wasser
• Schmutzwasser: gebrauchtes Wasser aus Haushalten, Gewerbe und Industrie
Gewerbliches Abwasser
Im Abwasser aus Gewerbe- und Industriebetrieben können gefährliche Stoffe vorhanden sein, die in der öffentlichen Kläranlage nicht ausreichend behandelt werden können. Aus diesem Grund bedürfen Abwassereinleitungen aus Gewerbe- und Industriebetrieben in die öffentliche Kanalisation ggf. einer Indirekteinleitergenehmigung.
Zu den wichtigsten Indirekteinleitern zählen z.B.:
• Autowaschanlagen (mineralölhaltiges Abwasser)
• Chemische Reinigungen
• Wäschereien
• Zahnarztpraxen
Um die geforderten Qualitätsanforderungen zu erreichen, ist es unter Umständen erforderlich, eine Abwasserbehandlungsanlage zu betreiben. Abwasseranlagen sind genehmigungspflichtig.
Genehmigungspflichtige Abwasserbehandlungsanlagen sind z.B.:
• Neutralisationsanlagen
• Emulsionsspaltanlagen
• Adsorptionsanlagen
• Fällungs- und Flockungsanlagen
Antragsformulare hierzu finden Sie unter „Formulare“ oder hier:
Zu den wichtigsten Indirekteinleitern zählen z.B.:
• Autowaschanlagen (mineralölhaltiges Abwasser)
• Chemische Reinigungen
• Wäschereien
• Zahnarztpraxen
Um die geforderten Qualitätsanforderungen zu erreichen, ist es unter Umständen erforderlich, eine Abwasserbehandlungsanlage zu betreiben. Abwasseranlagen sind genehmigungspflichtig.
Genehmigungspflichtige Abwasserbehandlungsanlagen sind z.B.:
• Neutralisationsanlagen
• Emulsionsspaltanlagen
• Adsorptionsanlagen
• Fällungs- und Flockungsanlagen
Antragsformulare hierzu finden Sie unter „Formulare“ oder hier:
• Antrag zur Indirekteinleitung von Abwasser mit gefährlichen Stoffen in öffentliche Abwasseranlagen
• Antrag zur Indirekteinleitung von amalganhaltigem Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
• Antrag zur Indirekteinleitung von mineralölhaltigem Abwasser in öffentliche Abwasseranalgen
• Antrag zur Indirekteinleitung von amalganhaltigem Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
• Antrag zur Indirekteinleitung von mineralölhaltigem Abwasser in öffentliche Abwasseranalgen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner*innen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Wir helfen Ihnen gerne.
Kommunales Abwasser
Die Planung zur Erstellung und der Betrieb von Regenwassernetzen für die öffentliche Abwasserbeseitigung sowie wesentliche Änderungen von bestehenden Netzen sind der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Des Weiteren ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig für die Genehmigung von Niederschlagswasserableitungen aus Baugebieten und für Regenwasserrückhaltungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen.
Darüber hinaus ist die Untere Wasserbehörde als Träger öffentlicher Belange in vielen Verfahren (Bauleitplanung, Abwasserbeseitigungskonzept, …) zu beteiligen.
Antragsformulare hierzu finden Sie unter „Formulare“ oder hier:
Des Weiteren ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig für die Genehmigung von Niederschlagswasserableitungen aus Baugebieten und für Regenwasserrückhaltungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen.
Darüber hinaus ist die Untere Wasserbehörde als Träger öffentlicher Belange in vielen Verfahren (Bauleitplanung, Abwasserbeseitigungskonzept, …) zu beteiligen.
Antragsformulare hierzu finden Sie unter „Formulare“ oder hier:
• Anzeige zur Versickerung von Niederschlagswasser
• Antrag zur Einleitung von Niederschlagswasser
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner*innen.
Wir helfen Ihnen gerne.
• Antrag zur Einleitung von Niederschlagswasser
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner*innen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Kleinkläranlagen
In manchen Bereichen außerhalb von Siedlungsgebieten ist ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation wegen technischer Schwierigkeiten oder zu hoher finanzieller Aufwendungen nicht möglich. Hier erfolgt die häusliche Abwasserbeseitigung in privaten Kleinkläranlagen.
Für das Einleiten von behandeltem Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen in ein Gewässer oder das Grundwasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Des Weiteren kann für den Bau und Betrieb der Kleinkläranlage eine Genehmigung erforderlich sein.
Antragsformulare hierzu finden Sie unter „Formulare“ oder hier:
Für das Einleiten von behandeltem Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen in ein Gewässer oder das Grundwasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Des Weiteren kann für den Bau und Betrieb der Kleinkläranlage eine Genehmigung erforderlich sein.
Antragsformulare hierzu finden Sie unter „Formulare“ oder hier:
• Antrag auf Bau einer Kleinkläranlage
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner*innen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner*innen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Niederschlagswasser
Niederschlagswasser sollte möglichst ortsnah versickert, verrieselt oder in ein Gewässer eingeleitet werden.
Bei der Versickerung und der ortsnahen Einleitung in ein Gewässer handelt es sich um eine Gewässerbenutzung, für die in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Allein die Versickerung über die belebte Bodenzone, z.B. in Mulden, ist anzeigepflichtig.
Je nach Verschmutzungsgrad und anfallender Menge des Niederschlagswassers ist ggf. eine Vorbehandlung und / oder Rückhaltung für das Niederschlagswasser erforderlich.
Antragsformulare hierzu finden Sie unter „Formulare“ oder hier:
Bei der Versickerung und der ortsnahen Einleitung in ein Gewässer handelt es sich um eine Gewässerbenutzung, für die in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Allein die Versickerung über die belebte Bodenzone, z.B. in Mulden, ist anzeigepflichtig.
Je nach Verschmutzungsgrad und anfallender Menge des Niederschlagswassers ist ggf. eine Vorbehandlung und / oder Rückhaltung für das Niederschlagswasser erforderlich.
Antragsformulare hierzu finden Sie unter „Formulare“ oder hier:
• Antrag zur Einleitung von Niederschlagswasser
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner*innen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner*innen.
Wir helfen Ihnen gerne.