Förderung von Naturschutzprojekten
Naturschutz kann nicht nur in Schutzgebieten sondern überall stattfinden. So kann mit jeder ökologisch angelegten und nachhaltig bewirtschafteten Fläche ein kleiner Beitrag zum Erhalt von Natur und Umwelt geleistet werden - und zur Biodiversität. Die untere Naturschutzbehörde unterstützt Sie gerne fachlich bei Planung und Umsetzung Ihrer Projekte und hilft Ihnen dabei, die richtige finanzielle Förderung zu finden und zu beantragen.
Je nach Größe und Inhalt des Projektes stehen unterschiedliche Gelder zur Verfügung, welche an verschiedene Förderrichtlinien geknüpft sind.
Für kleinere Projekte lohnt sich ein Blick in unseren kreiseigenen Förderkatalog
Alle dort beschriebenen Maßnahmen können Sie direkt online bei uns beantragen: Förderantrag
Weitere Fördermöglichkeiten
Wenn Sie größere Naturschutzprojekte planen, finden Sie weitere Fördermöglichkeiten bei der Bezirksregierung. Hier gibt es zum einen die Förderrichtlinie Naturschutz, zum anderen die Förderrichtlinie Investive Naturschutzmaßnahmen, Schutz- und Bewirtschaftungskonzepte (ELER). Beachten Sie bei der ELER -Förderung, dass diese nur von Gemeinden, Vereinen und Verbänden und sonstigen juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts beantrag werden kann und es außerdem eine Gebietskulisse gibt.
Auch hier beraten wir Sie gerne und helfen bei der Wahl der geeigneten Förderung weiter. sollten Sie sich mit Ihrer Projektidee in den Förderrichtlinien nicht wiederfinden, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.
Inhaltliche Informationen zu verschiednen Landschaftelemente, welche durch uns gefördert werden finden Sie in dem Aufklappmenü.