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Förderung von ambulanten komplementären Diensten, Frauenberatungsstellen sowie hör- und hörsehbehinderten Menschen

Im Kreis Recklinghausen gibt es für Hilfe suchende Menschen unterschiedliche Unterstützungsangebote.

Im Einzelnen sind dies:

  • Förderung ambulanter komplementärer Dienste
  • Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen
  • Frauenberatungsstelle Gladbeck e. V. in Form einer finanziellen Beteiligung an den Personalkosten für 2 Fachkraftstellen
  • Frauenberatungsstelle Herten „Hilfen und Prävention bei sexualisierter Gewalt“ des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Recklinghausen e. V. in Form von Personalkosten für eine 0,5 Fachkraftstelle
  • Frauenberatungsstelle Recklinghausen in Form einer finanziellen Beteiligung an den Personalkosten für 3 Fachkraftstellen
  • Hilfen für hör- und hörsehbehinderte Menschen in Form von Personalkostenzuschüssen für hauptberufliche Fachkräfte der Beratung des Fördervereins für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen e.V.

Hier nun eine Übersicht mit den unterschiedlichen Unterstützungsangeboten:

Fachdienst 50.5 - Hilfen bei Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen

Förderung ambulanter komplementärer Dienste

Der Begriff "komplementär" bedeutet wörtlich übersetzt "ergänzend". Die komplementären ambulanten Dienste ergänzen mit ihren Angeboten die durch die Pflegeversicherung abgedeckten Leistungen der pflegerischen Grundversorgung, wie z. B. Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Viele Menschen benötigen aber Hilfen, die unterhalb der professionellen Pflege liegen oder diese ergänzen. Der steigende Bedarf an Beratung, psychosozialer Betreuung, Information, Vermittlung, Koordination und Vernetzung von Hilfen, Unterstützung pflegender Angehöriger, Begleitung von Selbsthilfegruppen Pflegender, Hausnotrufsysteme, persönliche Assistenz, Sterbebegleitung und solitärer hauswirtschaftlicher Hilfe ist nicht über die Pflegeversicherung refinanzierbar.

Es gibt im Kreis Recklinghausen in jeder kreisangehörigen Stadt eine Vielzahl derartiger Hilfeangebote. Ein Überblick ist nur schwer zu bekommen. Lassen Sie sich daher in ihrer Stadt vom trägerunabhängigen Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) über diese Dienste informieren. Die Beratung ist neutral und kostenlos.

Die Hilfeangebote tragen wesentlich mit dazu bei, dass Menschen länger in der eigenen Wohnung bleiben können. Der vorzeitige Umzug in ein Heim kann häufig vermieden werden. Der Kreis fördert daher bereits seit 2002 diese Angebote über eine Förderkonzeption. Die Förderkonzeption kann rechts unter Formulare herunter geladen werden.

Frauenberatungsstellen

Im Kreis Recklinghausen gibt es vier Frauenberatungsstellen. Sie werden finanziell über Leistungsvereinbarungen vom Land, der örtlichen Kommune und teilweise vom Kreis Recklinghausen unterstützt.

Frauenberatungsstellen bieten allgemeine Frauenberatung und Hilfen und Prävention bei sexualisierter Gewalt an. Lediglich die Frauenberatungsstelle Marl bietet nur allgemeine Frauenberatung an.


Frauenberatungsstelle Gladbeck e.V.
Wilhelmstr. 46, 45964 Gladbeck
Tel.: 0 20 43 / 6 66 99
E-Mail: team@frauenberatungsstelle-gladbeck.de
Internet: www.frauenberatungsstelle-gladbeck.de

Beratungsstelle für Frauen, Hilfen und Prävention bei sexualisierter Gewalt
Ewaldstr. 72, 45699 Herten
Tel.: 0 23 66 / 10 67-37
Internet: www.diakonie-kreis-re.de/wohnen-und-beratung/beratung/hilfe-fuer-frauen/die-beratungsstelle-fuer-frauen-hilfe-und-praevention-bei-sexualisierter-gewalt/

Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen“ e.V.
Paul-Schneider-Str. 27, 45770 Marl
Tel.: 0 23 65 / 1 46 40
Fax: 0 23 65 / 1 46 58
E-Mail: frauenberatungmarl@t-online.de
Internet: www.frauenberatungsstelle-marl.de

Frauenberatungsstelle Recklinghausen
Springstr. 6, 45657 Recklinghausen
Tel.: 0 23 61 / 1 54 57
E-Mail: kontakt@frauenberatung-recklinghausen.de
Internet: www.frauenberatung-recklinghausen.de

Beratungsstelle für hör- und hörsehbehinderte Menschen

Beratungsstelle für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen e. V.

Das Gehörlosenzentrum wurde 1990 u. a. auch mit finanzieller Beteiligung des Kreises Recklinghausen als Begegnungszentrum für hör-und hörsehbehinderte Menschen errichtet. Inzwischen ist die Einrichtung erweitert worden und bietet neben der Beratungsstelle für hör- und hörsehbehinderte Menschen auch die Ausbildung zu Taubblinden-Assistenten an.

Weiterhin hält das Gehörlosenzentrum einen Integrationsfachdienst im Auftrag der Agentur für Arbeit und des Integrationsamtes des LWL vor. Die spezielle Beratungsstelle ist die einzige Anlaufstelle im Kreis Recklinghausen, die sich auf die Belange von Gehörlosen eingestellt hat. Die Beratungsstelle wird durch den Kreis Recklinghausen durch jährliche Personalkostenzuschüsse gefördert.

Beratungsstelle für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen Oerweg 38,
45657 Recklinghausen
Tel.: 0 23 61 / 4 07 34-10
Fax: 0 23 61 / 4 07 34-30
E-Mail: vorstand@gl-beratung-re.org
Internet: www.glz-vest.de