Zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes ist in der Stadt Herten in dem wie folgt umgrenzten Bezirk die Ausübung der Straßenprostitution in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22.00 Uhr (in den Monaten der mitteleuropäischen Sommerzeit) und in der Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr in den Wintermonaten (mitteleuropäische Zeit) auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen Anlagen und an sonstigen Orten, die von dort aus eingesehen werden können, verboten. Der Bezirk wird durch die Linien begrenzt, die aus der Außenseite der nachstehenden Straßen und Stadtgrenzen gebildet wird.
Verlauf der Landstraße L 622 von Recklinghausen-Hochlar nach Gelsenkirchen-Resse:
Akkoallee >Kaiserstraße >Konrad-Adenauer-Straße >Resser Weg >Recklinghauser Straße
Westliche Grenze:
Stadtgrenze Gelsenkirchen
Östliche Grenze:
Stadtgrenze Recklinghausen
Südliche Grenze:
Stadtgrenze Herne
Eine Übersicht steht als interaktive Karte und als PDF zur Verfügung.