Kommunale Gesundheitskonferenz
Am 01.01.1998 trat das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) als Teil des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in Kraft. Seither ist die Durchführung von Kommunalen Gesundheitskonferenzen als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich verankert.Die Kommunale Gesundheitskonferenz bindet alle maßgeblichen Akteur*innen und Interessengruppen vor Ort ein. Sie behandelt die Themen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, Gesundheitsförderung und Prävention, identifiziert und benennt Defizite und Handlungsbedarfe, erarbeitet und setzt gemeinsam einvernehmlich Lösungswege um.
Die konstituierende Sitzung der Gesundheitskonferenz des Kreises Recklinghausen fand am 12. April 2000 statt. Sie tagt in der Regel mindestens einmal im Jahr.