Zweite Leichenschau für den Leichenpass vor Überführung ins Ausland
Antworten auf die wichtigsten Fragen, wenn ein Leichnam ins Ausland überführt werden soll.Was wird vorausgesetzt oder ist zu beachten?
- Die Beförderung ins Ausland ist nur mit einem Leichenpass zulässig (§ 17 Bestattungsgesetz - BestG NRW).
- Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden.
- Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen.
- Auf Antrag von hinterbliebenen Personen oder deren Beauftragten können diese Fristen verlängert werden.
Leichenpass:
- Leichenpässe sind persönlich von Bestattungsunternehmen oder von diesen beauftragten Transportunternehmen zu beantragen.
- Andere Antragsteller kommen nicht in Betracht, weil Tote nur in geeigneten, dicht verschlossenen Behältnissen befördert werden dürfen.
Was benötige ich, was muss ich mitbringen?
Zum Erhalt des Dokumentes einer amtsärztlich durchgeführten Leichenschau ist vom Bestatter die Todesbescheinigung vorzulegen.
Der Leichenpass wird danach unter Vorlage entsprechender Dokumente vom zuständigen Ordnungsamt ausgestellt.
Der Leichenpass wird danach unter Vorlage entsprechender Dokumente vom zuständigen Ordnungsamt ausgestellt.
Was gilt es für den Bestatter zu beachten ?
Untersuchungsort mit entsprechenden Licht - und Hygieneverhältnissen:
- entweder Leichenhalle des Krankenhauses oder
- entsprechend geeigneter Friedhof mit einer Leichenhalle
- keine Privatwohnungen
Wo muss ich wann hin ?
Für die Terminierung der zweiten Leichenschau meldet sich der Bestatter im Amtsärztlichen Dienst des Kreises Recklinghausen.
9.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr
Freitag:
09:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt für Terminanfragen:
- Zentrale Rufnummer Tel.: 02361 / 53- 3137
- Fax Nr.: 02361 / 53-683746
- Email: aaed-re@kreis-re.de
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:9.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr
Freitag:
09:30 bis 12:00 Uhr