Fachdienst Wohnraumförderung
Als Bewilligungsbehörde fördert das Amt für Wohnungswesen aus Mitteln des Landes Maßnahmen mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen Einkünften zu schaffen.
Im Kreis Recklinghausen werden im Wesentlichen gefördert:
- die Neuschaffung von Mietwohnraum (Mietwohnraumförderung)
- der Bau und der Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen (Eigentumsförderung),
- die Modernisierung von Wohnraum, insbesondere der Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen und bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand (Maßnahmen im Bestand),
- Wohnheime für Menschen mit Behinderung
- Quartiere
Kontaktaufnahme
- Telefonisch: Wir beraten Sie gerne telefonisch und klären mit Ihnen alle offenen Fragen (Ihren Ansprechpartner finden Sie unter dem Reiter Kontakt).
- Postalisch / per E-Mail: Ihre Fragen und Anliegen können Sie uns auch gerne schriftlich per Post oder E-Mail mitteilen. Ausgefüllte Anträge können Sie in den Briefkasten am Kreishaus (Kurt-Schumacher-Allee 1 in 45657 Recklinghausen) einwerfen. Der Briefkasten wird täglich geleert.
- Persönliche Vorsprachen: Wir beraten Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch vor Ort, falls Ihr Anliegen nicht durch eine telefonische oder schriftliche Beratung gelöst werden kann. Termine können auf Anfrage mit den einzelnen Ansprechpartnern vereinbart werden.
Montag:
09:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
09:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner