Fahrerkarte
Zur Überwachung von Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten benötigen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und unter bestimmten Voraussetzungen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, eine Fahrerkarte.
Die Fahrerkarte können Sie beantragen, wenn Sie berechtigt sind, ein Fahrzeug, welches unter die EG-Verordnung 3820/85 fällt, zu führen. Des Weiteren müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Erforderliche Unterlagen
- ein gültiges Ausweisdokument
- einen deutschen EU-Kartenführerschein
- oder eine Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU/EWR
- ein Passbild
- bei einem Verlängerungsantrag zusätzlich die bisherige Fahrerkarte, damit ein Datenabgleich durchgeführt werden kann
Verwaltungsgebühren
- 38,00 € (Abholung beim Straßenverkehrsamt in Marl)
- 41,00 € (Zusendung durch das Kraftfahrtbundesamt nach Hause)
Den Antrag müssen Sie in jedem Fall persönlich, entweder beim Bürgeramt Ihrer Stadt oder beim Straßenverkehrsamt in Marl, stellen. Ein Besuch des Straßenverkehrsamtes ist derzeit grundsätzlich nur mit einem vorher vereinbartem Termin möglich.